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Ein weiteres Land führt den Toter-Winkel-Aufkleber ein

Die Generaldirektion für Straßenverkehr in Spanien (DGT) hat beschlossen, den Toter-Winkel-Aufkleber für Nutzfahrzeuge einzuführen. Damit soll die Zahl der Unfälle unter Beteiligung von LKW und ungeschützten Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern und Motorradfahrern reduziert werden. Werden LKW, die in Europa unterwegs sind, bald mit Warnaufklebern aus verschiedenen Ländern zugeklebt sein?

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Seit Anfang dieses Jahres ist in Frankreich der Toter-Winkel-Aufkleber für LKW Pflicht. Die DGT in Spanien hat vor kurzem ebenfalls beschlossen, einen ähnlichen Aufkleber einzuführen. Allerdings ist dieser keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung.  Sollte dieser nicht vorhanden sein, wird auch kein Bußgeld fällig.
Die DGT will dadurch auf die Gefahren durch den toten Winkel bei LKW und Bussen aufmerksam machen. Die Behörde hat neuerdings eine Sonderanweisung veröffentlicht, die am 28. September in Kraft getreten ist und einen Aufkleber einführt hat, der über den toten Winkel informiert.

Auf dem Aufkleber sind ein Gefahrenpiktogramm und folgende Signalwörter abgebildet : „Gefahr. Toter Winkel!“
Je nach Fahrzeugtyp gibt es die Aufkleber in verschiedenen Größen und mit verschieden Piktogrammen.  Grundsätzlich müssen aber alle Aufkleber homologiert sein und eine reflektierende Oberfläche in den Farben gelb, rot, schwarz und weiß haben.
Die Aufkleber sind in autorisierten Verkaufsstellen erhältlich und müssen den technischen Anforderungen (Maße, Material) entsprechen.

Welche Fahrzeuge unterliegen den DGT-Empfehlungen?

– Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzplätzen, einschließlich dem Fahrer (M2 und M3), z.B. Kleinbusse, Busse, Reisebusse.
– Fahrzeuge zur Güterbeförderung der Klassen N1 (zGG unter 3,5 t), N2 (zGG von 3,5 t bis 12 t) und N3 (zGG über 12 Tonnen).
– Müllabfuhr in städtischen Gebieten (N2 und N3).

Fahrzeuge, an denen aufgrund der Konstruktion der Aufkleber nicht angebracht werden kann (z.B. Autotransporter, Containerfahrzeuge, Pritschenfahrzeuge) sind von der Empfehlung ausgenommen.
Der Aufkleber darf andere gesetzlich notwendige Plaketten, Signale, Lichter oder Beleuchtungseinrichtungen nicht verdecken.

Anbringung der Plakette

Die erforderliche Anzahl der Aufkleber und deren Anordnung variieren je nach Fahrzeugtyp. In jedem Fall muss der Aufkleber auf einer Höhe  zwischen 0,90 und 1,50 m über dem Boden angebracht sein.
Für Busse, Reisebusse, Lieferwagen und Lastkraftwagen werden beispielsweise drei Aufkleber empfohlen: jeweils ein Aufkleber muss auf jeder Seite und einer hinten platziert werden. Sattelzüge müssen fünf Aufkleber und Müllwagen vier haben.

Hoffentlich werden sich nicht weitere Länder für die Einführung des Toter-Winkel-Aufkleber entscheiden. Sonst kann es sein,  dass auf den Fahrzeugen nicht mehr genügend Platz für andere gesetzlich vorgegebenen Markierungen bleibt. Im Endeffekt werden die Aufkleber nicht mehr ihren Zweck erfüllen, die Vielzahl solcher reflektierenden, „auffälligen“ Aufkleber kann aber andere Verkehrsteilnehmer ablenken und zu gefährlichen Verkehrssituationen führen.

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