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Unerfreuliche Überraschung während Verkehrskontrollen. Ablagetisch in der Fahrerkabine kann teuer werden.

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Sogar 220 Euro Bußgeld. So teuer kann die Nutzung eines Ablagetisches in der Fahrerkabine werden. Dies haben die letzten Verkehrskontrollen im österreichischen Kundl bestätigt. Die bestraften Lkw-Fahrer waren überrascht.

Wie uns das österreichische Bundesministerium für Inneres erklärt hat, stellen die Ablagetische im Bereich der Frontscheibe im Fahrbetrieb ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufgrund der Sichteinschränkung („toter Winkel“) dar. Dadurch wird die Rechtsvorschrift des § 102 Abs 2 KFG verletzt:

Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Sicht vom Lenkerplatz aus für das sichere Lenken des Fahrzeuges ausreicht.

Für den technischen Mangel sind € 110 vom Lenker und € 110 vom Zulassungsbesitzer als vorläufige Sicherheitsleistung einzuheben. Die Sicherleistung für den Zulassungsbesitzer wird stellvertretend – wie gesetzlich vorgegeben – für diesen vom Lenker eingehoben.

Das Ministerium betont, dass es zu diesem Deliktsfall auch eine nicht lange zurückliegende Entscheidung des LVwG Steiermark (LVwG 30.24-246/2019) vorliegt.

Die durchgeführten Kontrollen und die entsprechend fälligen Bußgelder sorgten für unerfreuliche Überraschung unter vielen, besonders nicht deutschsprachigen Lkw-Fahrern. Die Mitarbeiter des Verkehrskontrollplatzes Radfeld/Kundl haben ein Informationsblatt mit den bildlichen Darstellungen erstellen müssen, das jenen Lenkern ausgehändigt wurde, mit denen aufgrund der bestehenden Sprachbarriere eine Aufklärung hinsichtlich des begangenen Delikts nicht möglich war.

Dabei ist aber wichtig, dass die gesetzliche Verpflichtung, sich über die geltende Rechtslage zu informieren,  an und für sich bei den Lkw-Fahrern und den Transportunternehmen als Zulassungsbesitzern liegt, fügt das Ministerium hinzu.

Foto: Twitter.com

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