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Dies kommt auf Sie im europäischen Transportwesen im Jahr 2019 zu

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Deutschland

Maut wird teurer

Anfang des  Jahres sind die Mautgebühren gestiegen. Der BGL bedauert besonders, dass die 5-Achs-Kombinationen der saubersten Emissionsklasse Euro VI, mit denen inzwischen 60 % aller Mautkilometer auf deutschen Straßen zurückgelegt werden, nun um fast 40 % höher belastet sind. Noch härter hat es aber die Euro VI 4-Achs-Kombinationen, mit denen Volumengüter (z.B. Möbel, Solarpaneele, Zulieferteile für die Automobilindustrie) transportiert werden: Deren Mautsätze sind um nahezu 60 % gestiegen.

Der Mindestlohn wird steigen

Der gesetzliche Mindestlohn wird  zum 9. Januar 2019 steigen. Das MiLoG (Mindestlohngesetz) ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Anfangs betrug das gesetzliche Minimum 8,5 Euro pro Stunde (brutto). Im Januar 2017 wurde der Satz auf 8,84 Euro angehoben.
Den Empfehlungen der Mindestlohnkommission zufolge wird der Mindestlohn bis zum 9. Januar 2019 auf 9,19 Euro pro Stunde steigen und dann Anfang 2020 auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. In der Praxis heißt das, dass schon zufolge der ersten Erhöhung im Falle von einer 40-Stunden-Woche das Gehalt um 55 Euro (brutto) steigen wird.

Diesel-Fahrverbote

In vielen  Städten werden in diesem Jahr Diesel-Fahrverbote in Kraft treten. Dies ist das Ergebnis des Rechtsstreites der  Deutschen Umwelthilfe mit diversen Stadtbehörden.

Berlin

folgende Straßen sind betroffen: Leipziger Straße, Reinhardtstraße, Brückenstraße, Friedrichstraße, dem Kapweg, Alt-Moabit, der Stromstraße und Leonorenstraße, spätestens im Juli 2019 werden die Fahrverbote für die Euro Normen 1-5 geltend

Bonn

Reuterstraße und Belderberg, geltend ab 1. April 2019, betrifft die Euro Normen 1-4

Darmstadt

ab dem 1. Juli 2019 gilt das Fahrverbot für Fahrzeuge der Klasse 1-5 in der Hügelstraße sowie in Heinrichstraße

 

Essen

18 Straßenabschnitte, darunter auch ein Abschnitt der A40, die Implementierung verläuft in zwei Etappen, ab dem 1. Juli sind die Fahrverbote für Fahrzeuge der Euro-Norm 1-4 geltend, ab dem 1. September werden diese dann um Fahrzeuge der Klasse 5 betreffen

 

Frankfurt am Main

die Fahrverbote für Fahrzeuge der Euro-Norm 1- 4 werden ab dem 1. Februar eingeführt, ab dem 1. September folgen dann die Fahrverbote für Euro-5-Diesel, betroffen ist die ganze Umweltzone

 

Gelsenkirchen

Kurt-Schumacher-Straße wird ab dem 1. Juli für Fahrzeuge der Euro-Normen 1-5 gesperrt sein

 

Köln

ab dem 1. April dürfen innerhalb der Umweltzone keine Diesel-Autos mit der Euro-Norm 1-4 fahren, ab dem 1. September trifft das Verbot auch auf Fahrzeuge der Euro-Norm 5 zu

 

Mainz

das Fahrverbot wird höchstwahrscheinlich im September in Kraft treten, es sei denn es gelingt der Stadt, die CO2-EU-Grenzwerte einzuhalten

 

Stuttgart

ab dem 1. Januar sind die Fahrverbote für Fahrzeuge der Normen 1-4 innerhalb der ganzen Umweltzone geltend

 

Österreich

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat kürzlich einen Verordnungsentwurf über die neuen Mautsätze vorgelegt.  Der Entwurf sieht eine jährliche gesetzliche Anpassung an die Inflation in Höhe von 2,2% vor.  Zum ersten Mal ist auch eine Anlastung externer Kosten der Luftverschmutzung vorgesehen.

Die Erhöhungen sind wie folgt:

– 6,2 Prozent für Euro 6-LKW mit 2 oder 3 Achsen

– 5,3 Prozent. für Euro 6 Lkw mit 4 Achsen.

Alle anderen Tarife werden um 2,2 Prozent steigen.

 

Belgien

Ab dem 1. Januar 2019 werden drei neue Straßenabschnitte in das mautpflichtige Straßennetz in Flandern aufgenommen. Folgende Strecken sind nun mautpflichtig:

– Abschnitt der Autobahn A11 (Brügge-Knokke),

– N36 von Roulers (R32) nach Zarren (N35),

– N722 von Hasselt (N80) nach St Trond (N718).

Ab Anfang des Jahres gelten zudem in Wallonien neue Mautsätze. Der Betreiber Sofico erhöhte die Preise unter Berücksichtigung der Inflation und der steigenden Kosten.

Spanien

Im Januar vergangenen Jahres kündigte das spanische Verkehrsministerium ein Verbot der wöchentlichen Ruhepause in der LKW-Kabine an. Dieses sollte ursprünglich im Juli 2018 in Kraft treten. Schließlich wurde jedoch das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2019 verschoben. Nach Angaben des spanischen Verbandes der ASTIC-Straßentransportunternehmen wird die Strafe für die Nicht-Einhaltung der Vorschriften 1000 Euro betragen.

Foto: Pixabay.com

 

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