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Neuer Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitungen werden doppelt so teuer

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Fast ein Jahr hat es gedauert, bis sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder und das Bundesverkehrsministerium über die wegen eines Formfehlers nichtige Änderung der neuen Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung einigen konnten. Erst am vergangenen Freitag wurde dem monatelangen Streit ein Ende gesetzt. Für Raser wird es definitiv teurer sein. Die höheren Bußgelder sollen für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.

Auch Lkw-Fahrer werden betroffen sein

Autofahrerinnen und Autofahrer müssen sich künftig auf höhere Bußgelder einstellen. Sollte der neue Bußgeldkatalog nach der für September 2021 vorgesehenen Abstimmung wie vorgesehen in Kraft treten, werden jedoch auch Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen bei Verstößen gegen das Tempolimit, Nichteinhaltung der Rettungsgasse sowie verbotswidrigem Parken tiefer in die Tasche greifen müssen.

Rasen wird künftig doppelt so teuer

Während umstrittene Verschärfungen bei den Fahrverboten letztendlich gestrichen wurden und die Schwellen für Fahrverbote unverändert bleiben sollen (ab 26 km/h zuviel innerorts, 31 km/h außerorts), werden Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sogar doppelt so hoch sein. Mit einem Eintrag in Flensburg müssen wiederum Verkehrssünder rechnen, gegen die eine Sanktion ab 60 Euro verhängt wird sowie auch Fahrer, die gegen das zulässige Tempolimit ab 11 km/h innerorts und ab 16 km außerorts verstoßen.

Die geplanten Bußgelder für Lkw-Fahrer gestalten sich folgendermaßen:

Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Besonders aufmerksam sollten Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen sein. Falls ein Trucker nicht mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegt und keine Rücksicht auf Radfahrer und Fußgänger nimmt, muss er mit einer finanziellen Saktion in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Bis zu 110 Euro für rechtswidriges Parken

Ein Bußgeld bis zu 110 Euro droht Fahrern für das rechtswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, das verbotene Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe. Halte- oder Parkverstöße auf Busspuren werden mit einer Sanktion von bis zu 100 Euro geahndet.

Hohes Bußgeld und Fahrverbot für Nichteinhaltung der Rettungsgasse

Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Ab wann werden die neuen Sätze gelten?

Bis die neuen Regelungen in Kraft treten, wird es noch einige Monate dauern, weil Bundestag und Bundesrat dem Entwurf noch zustimmen müssen. Eine Abstimmung über die Novelle der neuen Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung wird zur Zeit für den 17. September 2021 geplant. Somit könnten die neuen Sätze ab 1. November 2021 in Kraft treten.

Foto: Polizei Bayern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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