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Zahlungsverzug: Europäisches Parlament stimmt für kürzere Zahlungsfristen

Die vorgeschlagenen Vorschriften sollen Unternehmen, insbesondere KMU, vor Zahlungsverzug schützen und rechtzeitige Zahlungen sicherstellen, um Liquiditätsschwierigkeiten zu vermeiden, betont das Europäische Parlament, das diese Woche Stellung zu der neuen Verordnung nahm.

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Das Europäische Parlament hat am 23. April seinen Standpunkt zu den überarbeiteten Vorschriften zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen, festgelegt. Das Parlament hat den Gesetzestext mit 459 Ja-Stimmen, 96 Nein-Stimmen und 54 Enthaltungen angenommen und wird damit seinen Standpunkt in erster Lesung festlegen. Das neue Parlament wird sich nach den Europawahlen vom 6. bis 9. Juni mit dem Thema befassen.

Der Verordnungsentwurf führt eine Reihe von Maßnahmen ein, um Unklarheiten und Gesetzeslücken zu beseitigen, die die Wirksamkeit der bestehenden Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU eingeschränkt haben.

Um die Zahlungsbedingungen für Unternehmen und Behörden zu vereinheitlichen und zu verbessern, sieht der Verordnungsentwurf strengere Zahlungsfristen von maximal 30 Tagen sowohl bei B2B- als auch bei G2B-Geschäften (wenn die Behörde der Schuldner ist) vor. Um jedoch eine größere Flexibilität bei der Aushandlung von Zahlungsbedingungen zu ermöglichen, haben die Abgeordneten Bestimmungen für eine Frist von 60 Kalendertagen bei B2B-Geschäften angenommen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird.

Die Abgeordneten haben erkannt, dass bestimmte Geschäftsmodelle und -praktiken im Einzelhandel oft längere Zahlungsfristen erfordern, z. B. aufgrund eines geringen Produktumsatzes, saisonaler Schwankungen oder besonderer Produktzyklen (z. B. bei Spielzeug, Schmuck, Sportgeräten oder Büchern), und schlagen vor, in solchen Fällen Zahlungsfristen von bis zu 120 Tagen zuzulassen.

Ausgleichszahlungen für Verspätungen

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf die automatische Zahlung von aufgelaufenen Zinsen und Verzugszinsen vor. Nach den vorgeschlagenen Bestimmungen schuldet der Schuldner zwischen 50 und 150 Euro pro Transaktion (abhängig von deren Wert), um den Gläubiger für seine Inkassokosten zu entschädigen.

Allerdings bleibt es nicht bei diesen Änderungen. Der Text der Verordnung führt neue Instrumente für die Durchsetzung, den Rechtsschutz und die Aufklärung ein. Außerdem wird der Einsatz von E-Tools zum Abbau von Verzögerungen und die Schulung von KMU in Finanzwissen gefördert. Einmal im Jahr müssten die öffentlichen Auftraggeber (z. B. Regierungsstellen) der nationalen Durchsetzungsstelle einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre Zahlungspraxis vorlegen. Außerdem soll eine Europäische Beobachtungsstelle für Zahlungsverzug eingerichtet werden, die Daten über Zahlungsverzug und potenziell schädliche Praktiken überwacht, sammelt und weitergibt.


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