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Quelle: Adobestock / Kara

Euro 7: EU-Rat billigt neue Abgasnorm. Diese Neuerungen kommen

Die neue Abgasnorm Euro 7 kommt. Der EU-Rat hat den Standpunkt des Europäischen Parlaments angenommen und damit die letzte Phase des Beschlussfassungsprozesses abgeschlossen.

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Wir haben bereits mehrfach über die Einführung der Euro-7-Abgasnorm durch die Europäische Union geschrieben. Nun wurde der Standpunkt des Europäischen Parlaments zu diesem Thema vom EU-Rat am 12. April 2024 angenommen. Damit wurde der Rechtsakt angenommen und die Euro-7-Verordnung verabschiedet, die die neue Vorschriften für die Emissionsgrenzwerte von PKW, Transportern und LKW sowie für die Haltbarkeit von Batterien festlegt.

Die Euro-7-Vorschriften treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt offiziell in Kraft. Die neuen Normen werden schrittweise und abhängig von Fahrzeugkategorien umgesetzt. Die längste Frist für die Euro 7-Umstellung von 4 bzw. 5 Jahren, wurde den Herstellern von Bussen, Lastkraftwagen und Anhängern gewährt.

Der Zeitplan für die Umsetzung der Verordnung für alle Fahrzeugkategorien:

  • 30 Monate für neue Typen von PKW und leichte Nutzfahrzeuge und 42 Monate für neue PKW und leichte Nutzfahrzeuge
  • 48 Monate für neue Typen von Bussen, LKW und Anhängern und 60 Monate für neue Busse, LKW und Anhänger
  • 30 Monate für neue Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten, die zum Einbau in PKW und leichte Nutzfahrzeuge bestimmt sind und 48 Monate für diejenigen, die zum Einbau in Busse, LKW und Anhänger bestimmt sind

Das Wichtigste für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor

Für PKW und leichte Nutzfahrzeuge gelten weiterhin die Emissionsgrenzwerte der Euro-6-Norm, aber künftig strengere Anforderungen in Bezug auf feste Partikel. Bei LKW sind strengere Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe vorgesehen, von denen einige – z. B. Distickstoffoxid (N2O) – bislang nicht geregelt wurden.

Darüber hinaus werden mit der Euro-7-Norm strengere Grenzwerte für Partikelemissionen eingeführt, die beim Abrieb von Reifen und Bremsen entstehen. Feinstaubpartikel in der neuen Norm werden nun ab einer Größe von 10 Nanometern gezählt. Bisher lag die Grenze bei 23 Nanometern. 

Für Elektrofahrzeuge gelten eigene Grenzwerte. Strenger sind künftig auch die Anforderungen an die Lebensdauer von E-Fahrzeugen, sowohl in Bezug auf die Lebensdauer als auch die Kilometerleistung.

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