Nach Angaben der EU-Behörden zielen die strengen CO2-Emissionsnormen darauf ab, den Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an der EU-weiten Flotte schwerer Nutzfahrzeuge zu erhöhen, und gleichzeitig sicherstellen, dass Innovation in dem Sektor und seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten und verbessert werden.
Die Verordnung wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten.
Erweiterter Anwendungsbereich und ehrgeizige Ziele
Mit den überarbeiteten Rechtsvorschriften wird der Geltungsbereich der derzeitigen Verordnung erweitert, so dass die Emissionsminderungsziele für fast alle neuen schweren Nutzfahrzeuge mit zertifizierten CO₂-Emissionen gelten – auch für kleinere LKW, Stadtbusse, Reisebusse und Anhänger.
In den neuen Rechtsvorschriften wird das bestehende Ziel für 2025 beibehalten, wonach die Emissionen von LKW über 16 Tonnen um 15 Prozent reduziert werden müssen. Im Einklang mit den Klimazielen der EU für 2030 und darüber hinaus werden in der Verordnung folgende neue Zielvorgaben festgelegt:
- 45 Prozent Emissionsreduktion ab 2030 (angehoben von 30 Prozent)
- 65 Prozent Emissionsreduktion ab 2035
- 90 Prozent Emissionsreduktion ab 2040
Diese Zielvorgaben gelten ab 2035 für mittelschwere Lastkraftwagen, schwere Lastkraftwagen über 7,5 t und Reisebusse sowie für entsprechende Arbeitsfahrzeuge.
Lesen Sie auch: An den Logistikunternehmen werden die europäischen CO2-Grenzwerte nicht scheitern