Ab 2010 werden in Deutschland neue Umweltzonen eingeführt. Die Umweltzonen müssen auch durch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen beachtet werden.
Die bestehenden Umweltzonen:
seti 01.01.2008 Berlin, Hannover, Köln
seit 12.01.2008 Dortmund (Bracckeler Straße)
seit 01.03.2008 Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen
seit 01.08.2008 Pleidelsheim
seit 01.10.2008 Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Frankfurt/Mein, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr, München, Oberhausen, Recklinghausen
seit 01.01.2009 Bremen, Herrenberg, Karlsruhe, Nürnberg, Pforzheim, Ulm
seit 15.02.2009 Düsseldorf
Umweltzonen, die ab Januar 2010 gelten:
01.01.2010 Dresden, Freiburg (Breisgau), Heidelberg, Mühlacker
04.01.2010 Osnabrück
Umweltzonen, deren Einführungsdatum noch unbekannt ist:
Augsburg, Braunschweig, Darmstadt, Gera, Jena, Leipzig, Magdeburg, Münster, Neu-Ulm, Pfinztal, Regensburg, Ruhrgebiet-Großumweltzone
Wer darf in die Zonen?
In die Zonen dürfen sowohl PKW als auch LKW einfahren, die eine grüne, gelbe oder rote Plakette mit dem Fahrzeugkennzeichen besitzen. Die Plakettenfarbe sind von Abgasemissionen abhängig.
Es wurden vier Schadstoffgruppen definiert, von denen drei Gruppen durch Aufkleber (Plaketten) gekennzeichnet sind. Diese werden bei betroffenen Fahrzeugen (Personenkraftwagen, Lastkraftwagen) gut sichtbar rechts oben oder unten hinter der Windschutzscheibe angebracht.
Erwerb
Die Feinstaubplaketten können unter anderem bei den Zulassungsbehörden, den technischen Diensten wie TÜV, GTÜ, KÜS, Dekra und den Abgasuntersuchung-berechtigten Werkstätten erworben werden, letztere sind jedoch preislich ungebunden. Hierzu ist, bei in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen, die Vorlage des Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung notwendig; bei Lkw-Maut-pflichtigen Fahrzeugen auch durch die entsprechenden Dokumente. Es besteht keine generelle Pflicht zum Erwerb einer Feinstaubplakette.
Verschiedene Verwaltungen haben die Möglichkeit eingerichtet, die Plakette online zu bestellen und zugesandt zu bekommen. Dies ist unter anderem möglich in Berlin, München, Oberhausen, Stuttgart, dem Landkreis Ludwigsburg, dem Märkischen Kreis, Karlsruhe und Köln. Dabei kann jede Stelle die Plakette für jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug ausstellen. Auch in unabhängigen Shops gibt es die Möglichkeit zur Online-Bestellung.
Beim TÜV Nord in Hannover gibt es die Möglichkeit die Plakette online, per Brief oder Fax zu bestellen. Die Lieferung erfolgt innerhalb weniger Tage, die Zahlung „auf Rechnung“ und nicht gegen Vorkasse
Schadstoffgruppen:
Benzin-Kraftfahrzeuge ohne Katalysator, mit ungeregeltem Katalysator und mit dem US-Kat der ersten Generation mit den Schlüsselnummern 03 und 11 erhalten keine Plakette. Ausnahmen gibt es zum Beispiel in Frankfurt am Main für Fahrzeuge mit Gas-, Elektro- und Brennstoffzellenantrieb[12] oder in München für Personenkraftwagen mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Für diese Fahrzeuge und alle anderen Benzin-Kraftfahrzeuge mit der Emissionsklasse Euro 1 oder höher gibt es eine grüne Plakette. Da Diesel-Kraftfahrzeuge wesentlich höher am Feinstaubausstoß beteiligt sind, sind die Zuordnungen hier differenzierter und strenger.
Die vier Schadstoffgruppen werden in Anhang 2 der 35. BImSchV anhand der Anforderungen der verschiedenen emissionsschutzrechtlichen EU-Richtlinien definiert. Die Erfüllung der Voraussetzungen der jeweiligen Richtlinie ist gegenüber der Ausgabestelle allerdings durch die Emissionsschlüsselnummern des Kraftfahrzeuges nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat der Bundesminister für Verkehr pp. eine Zuordnung der Schlüsselnummern zu den Schadstoffgruppen im Verkehrsblatt bekanntgemacht (VKBl. 2006 S. 867) Die Schadstoffgruppen der Verordnung sind nicht identisch zu den bestehenden Emissionsklassen.
Die Emissionsschlüsselnummern lassen sich zum Beispiel herausfinden
- bei älteren Fahrzeugscheinen, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: die letzten beiden Ziffern unter Punkt „zu 1“ und
- bei neueren Zulassungsbescheinigungen, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden: Teil I, die letzten beiden Ziffern unter Punkt „14.1“.
Für Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen und Busse) gelten andere Schlüsselnummern, siehe zum Beispiel[13] die nebenstehende Tabelle gilt für Personenkraftwagen (und Wohnmobile unter 2,8 Tonnen).
Bei Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist die Schadstoffgruppe nicht immer eindeutig aus den Fahrzeugpapieren erkennbar. Aus diesem Grund kommt hier ein vereinfachtes Verfahren zum Einsatz, welches sich am Jahr der Erstzulassung orientiert. Eine Hilfestellung dazu bietet der TÜV.
Schadstoffgruppen:
Feinstaubgruppe 1
alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne geregelten Katalysator
Es wird keine Plakette zugeteilt.
Emissionsschlüsselnummern:
- Benziner: 0, 03–13, 15, 17, 88, 98
- Diesel: 0-24, 34, 40, 77, 88, 98
Feinstaubgruppe 2
Emissionsschlüsselnummern:
- Benziner: (nicht vorgesehen)
- Diesel: 25–29, 35, 41, 71
Feinstaubgruppe 3
Emissionsschlüsselnummern:
Benziner: (nicht vorgesehen)
- Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44–52, 72
- Diesel PM1 (Partikelminderungsstufe): 14, 16, 18, 21, 22, 25–29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
Feinstaubgruppe 4
praktisch alle Benziner mit geregeltem Katalysator (G-Kat) oder Fahrzeuge mit Flüssiggas, Erdgas- oder Ethanolantrieb
Emissionsschlüsselnummern:
- Benziner: 01, 02, 14, 16, 18–70, 71–75*, 77
- Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53–70, 73–75
- Diesel mit Partikelfilter
PM1: 49-52, 27**
PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44–48, 67–70
PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53–66
Erläuterungen:
75*: Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 2005/55/EG (vormals 88/77/EWG)[10]
27**: Laut BMVBS[11] können Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer „27“ bzw. „0427“, einer Klartextbezeichnung „96/69/EG I“ und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2500 Kilogramm nach Nachrüstung eines Partikelfilters der Stufe PM1 die grüne Plakette bekommen (Fahrzeuge unter 2500 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht erreichen durch Filternachrüstung weiterhin nur „gelb“). Die Sonderregelung ermöglicht die Aufrüstung von „rot“ auf „grün“.
Autor: Agnieszka Sterniak