Foto: Polizia di Brescia

Aktualisierte Auslegung der Vorschriften schützt Fahrer vor hohen Geldbußen für ungültige Tachoprüfungen

Lesezeit 2 Min.

LKW-Fahrer müssen in Italien keine hohen Geldstrafen mehr befürchten, wenn sie keine gültige Tachographenprüfung haben. Durch eine Rechtsauslegung des italienischen Innenministeriums werden die Bußgelder für dieses Vergehen erheblich gemildert. Der Aufruf des Speditionsgewerbes hatte Erfolg.

Nach dem Rundschreiben Nr. 300/STRAD/1/0000036498.U/2024 des Innenministeriums vom November 2024, das die Antwort der Regierung auf einen Appell der italienischen Verkehrsverbände darstellt, wird eine versäumte Prüfung des Fahrtenschreibers nicht so gewertet wie ein defekter oder manipulierter Fahrtenschreiber.

Bisher haben viele Beamte das Fehlen einer gültigen Prüfung als schweren Verstoß gewertet – unter Berufung auf Artikel 179 der italienischen Straßenverkehrsordnung. Infolgedessen wurden die Fahrer bestraft:

  • Geldbußen von bis zu 3 464 Euro,
  • Entzug des Führerscheins,
  • 10 Punkteabzug in der Fahrerqualifizierungskarte (CQC).

Gemäß der neuen Auslegung wird die Nichtdurchführung einer gültigen Prüfung des Fahrtenschreibers lediglich mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von 52 Euro geahndet, ohne dass es zu einem Punkteabzug oder zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Gerät ordnungsgemäß funktioniert.

Fahrtenschreiber-Check weiterhin obligatorisch

Es ist jedoch wichtig, daran zu denken: Die Prüfung des Fahrtenschreibers alle zwei Jahre ist weiterhin obligatorisch. Auch wenn die Sanktionen geringer sind, kann die Nichteinhaltung der Pflicht zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Probleme bei Straßenkontrollen,
  • Schwierigkeiten bei Unternehmenskontrollen,
  • Risiko strengerer Sanktionen bei technischen Mängeln.

Das italienische Transportgewerbe wird immer transparenter, aber die formalen Verpflichtungen erfordern noch Aufmerksamkeit.

Tags: