Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben sich als Ergebnis der Beratungen zur Mauthöheverordnung (MautHV) am 23. Mai 2003 darauf verständigt, dass im Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterkraftverkehr Harmonisierungsmaßnahmen in Höhe von 600 Mio. Euro pro Jahr vorzunehmen sind. Solange die zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Straßengüterverkehr vorgesehenen Maßnahmen nicht vollständig umgesetzt waren, sah die Mauthöheverordnung zur Entlastung des Güterkraftverkehrs reduzierte Mautsätze vor.
Zum 1. Januar 2009 ist die so genannte Harmonisierung in voller Höhe umgesetzt und die vereinbarten 600 Millionen Euro pro Jahr kommen dem Transportgewerbe in Deutschland über verschiedene Maßnahmen zu Gute. Die abgesenkten Mautsätze wurden dementsprechend angepasst.
Gleichzeitig findet zum 1. Januar 2009 eine Anpassung der Mautsätze an die tatsächlichen Wegekosten gemäß dem Wegekostengutachten 2007 statt. Die Höhe der Lkw-Maut ist gestaffelt nach der Zahl der Achsen und der Schadstoffklasse des Fahrzeuges. Die genauen Sätze sind in § 1 der MautHV festgelegt.
Autor: Koliński Peter
Ursprung: http://www.bmvbs.de/-,1436.22466/Weitere-Informationen-zur-Lkw-.htm