Die österreichischen Fahrverbote betreffen Zugmaschinen mit Anhängern mit einer zGM der Zugmaschine oder des Anhängers von mehr als 3,5 t, Lastkraftwagen und Sattelzüge mit einer zGM von mehr als 7,5 t.
Die Beschränkungen für den Schwerlastverkehr in Österreich gelten:
– samstags von 15 bis 24 Uhr,
– sonntags und an Feiertagen von 00 bis 22 Uhr.
Die Beschränkungen gelten für Straßen im ganzen Land mit Ausnahme des kombinierten Verkehrs im Umkreis von 65 km von den folgenden Umschlagterminals: Brennersee, Graz-Ostbahnhof, Salzburg-Hauptbahnhof, Wels-Verschiebebahnhof, Villach-Fürnitz, Wien-Südbahnhof, Wien-Nordwestbahnhof, Wörg, Hall in Tirol CCT, Bludenz CCT, Wolfurt CCT.
Kalender der gesetzlichen Feiertage in Österreich im Jahr 2021:
– 5. April (Ostern),
– 1. Mai (Tag der Arbeit),
– 13. Mai (Christi Himmelfahrt),
– 24. Mai (Pfingsten),
– 3. Juni (Fronleichnam),
– 15. August (Mariä Himmelfahrt),
– 26. Oktober (Nationalfeiertag),
– 1. November (Allerheiligen),
– 8. Dezember (Mariä Empfängnis),
– 25. Dezember (1. Weihnachtstag),
– 26. Dezember (2. Weihnachtstag).
Von diesen Verboten sind Fahrzeuge ausgenommen, die:
- Fleisch oder Schlachttieren befördern (mit Ausnahme des Transports von schweren Tieren auf Autobahnen),
- Mahlzeiten in touristische Gebiete befördern,
- leicht verderbliche (aber nicht tiefgefrorene) frische Lebensmitteln befördern: Obst und Gemüse, Milch und Milchprodukte, Fleisch und Fleischprodukte, Fisch und Fischprodukte, Champignons, Brot, Back- und Süßwaren, Kräuter (sowohl als Topfpflanzen als auch als geschnittene Pflanzen, verzehrfertige Lebensmittel), lebende Fische und Eier; ebenfalls Leertransporte im Zusammenhang mit der Beförderung der oben genannten Güter oder Rücktransporte von Transportmitteln oder Verpackungen der oben genannten Produkte (der Fahrer muss über ein entsprechendes Dokument verfügen). Die Anzahl der Ladungen (der verderblichen Waren) muss zu Beginn und während des Transports eindeutig dokumentiert werden.
Die Ausnahme gilt nur für den Transport der oben aufgeführten Waren. Ausgenommen sind konservierte Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von mehr als einem Monat, die in Glas- bzw. Kunststoffbehältern oder Kartonverpackungen aufbewahrt werden.
Verbote in Tirol
Zusätzlich zu den oben genannten Verboten ist in Tirol mit weiteren Einschränkungen zu rechnen, darunter:
- Nachtfahrverbote (täglich von 22 bis 5 Uhr morgens) auf der A12 zwischen Kilometer 6,35 (Langkampfen) und Kilometer 90,00 (Zirl). Vom 1. Mai bis 31. Oktober gelten sie werktags von 22 bis 5 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 0:00 Uhr. Zwischen dem 1. November und 30. April gilt die Beschränkung werktags von 20 bis 5 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr morgens;
- Sektorale Verkehrsverbote auf der A12;
- Sommerfahrverbote – der Kalender wird um die Monatswende März/April dieses Jahres veröffentlicht.
Foto: Trans.INFO