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Spanier verbieten wöchentliche Ruhepause in der LKW-Kabine. Strafen fallen höher als in anderen Ländern aus

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Am 21. Februar dieses Jahres wurde in Spanien durch ein Dekret, das am 15. Februar erlassen wurde, die Verordnung über das Landverkehrsgesetz (ROTT) geändert. Damit ist das Verbot einer regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der LKW-Kabine zur Tatsache geworden.

Die Spanier kündigten die Einführung des Verbots bereits vor einem Jahr ein. Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen war ursprünglich für den 1. Juli 2018 geplant. Die Arbeiten an den Vorschriften über den Zugang zum Beruf des Frachtführers haben den Prozess jedoch verzögert. Im Endeffekt ist das Verbot erst am 21. Februar dieses Jahres in Kraft getreten im Anschluß an die Veröffentlichung Gesetzblatt.

Spanische und portugiesische Verkehrsorganisationen berichten, dass sich die Geldstrafe für die Nichteinhaltung des Verbots auf 2000 Euro beläuft.  Die Summe ist doppelt so hoch wie die ursprünglich von der spanischen Transportorganisation ASTIC im Dezember angekündigte.

Laut des portugiesischen ANTRAM-Verbandes sind die spanischen Kontrolldienste auch befugt Kontrollen in Hinsicht auf die Ruhepause rückwirkend durchzuführen. Fahrer müssen also nachweisen können, dass sie die vorherigen regelmäßigen wöchentlichen Ruhepausen außerhalb der Fahrzeugkabine verbracht haben.

Derzeit warten wir auf die Bestätigung dieser Informationen durch das spanische Verkehrsministerium.

Bußgeldkatalog in anderen EU-Ländern

Die Verbringung einer wöchentlichen regelmäßigen Ruhezeit im Fahrerhaus wird bereits in mehreren Ländern  bestraft – in Deutschland, Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Im Großbritannien werden Geldbußen nur dann verhängt, wenn die 45-stündige Pause im LKW verbracht wird, der an einem dafür nicht geeigneten Ort abgestellt ist. Die Geldstrafe beläuft sich auf 300 Pfund.

In Belgien gelten die Strafen für die Verbringung der regelmäßigen wöchentliche Ruhezeit in der Kabine seit dem 21. Juni 2014 und betragen 1,8 Tausend Euro.

In Frankreich wird dieses Delikt ab dem 11. Juli 2014  geahndet. Die Strafe kann sogar 30.000 Euro betragen,  die durchschnittliche Höhe des Bußgeldes beläuft sich jedoch auf ca. 2.3 Tsd. Euro.

In Deutschland ist das Verbot seit dem 25. Mai 2017 in Kraft. Bei einem Verstoß werden sowohl der Fahrer als auch der Beförderer bestraft. Laut Bußgeldkatalog beträgt die Strafe 500 Euro für den Arbeitnehmer und 1,5 Tausend Euro für den Arbeitgeber.

In den Niederlanden hingegen droht eine Strafe in Höhe von 1500 Euro seit Anfang des letzten Jahres.

Foto: Trans.INFO

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