Antragsfristen für die Bewilligung von Fördermitteln für das Jahr 2010

Lesezeit 2 Min.

Für die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für die Förderperiode 2010 ab dem 01.11.2009 Anträge gestellt werden.

Der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich mit Eingang des Antrags beim BAG, frühestens jedoch zum 01.01.2010.

Die Bewilligung erfolgt aufgrund des zu Beginn des Jahres 2009 aufgelegten Programms zur „Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ sowie des De-minimis- Programms zur „Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“. Bei letzterem Programm werden durch die Änderung der Förderrichtlinien zum 1. November 2009 die Förderhöchstbeträge aufgestockt.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiterführende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen ab dem 01.11.2009 auf den Internetseiten des BAG zum Abruf bereit.

Förderanträge für 2010 können für das Förderprogramm „Aus- und Weiterbildung“ bis zum 15. Februar 2010, für das „De-minimis“-Förderprogramm bis zum 31. März 2010 gestellt werden. Maßgebend ist jeweils der Eingang des vollständigen Antrages beim BAG.

Hinsichtlich der relevanten Änderungen im Bereich der beiden Förderprogramme für 2010 wird das Bundesamt umfassende Informationen auf seiner Internetpräsenz einstellen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass künftig nur schwere Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden können, bei denen der Antragsteller selbst Eigentümer oder in den Zulassungsbescheinigungen eingetragener Halter ist. Im Hinblick auf das begrenzte Fördervolumen wird darauf hingewiesen, dass die Anträge entsprechend dem Antragseingang bearbeitet werden.

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_46210/SharedDocs/Pressemitteilungen/2009/2009__19.html