Berliner Umweltschutzzone bleibt bestehen

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Nachdem im Januar 2008 in Berlin die Umweltschutzzone eingeführt worden war, wurde diese Entscheidung von elf Autofahrern, die in dem Gebiet der Umweltzone wohnen, angefochten.

Für das Verwaltugsgericht ist der Umweltschutz wichtiger und hat die Klage abgewiesen, Das Gericht wäre der Meinuung gewesen, dass in der Wissenschaft genügend Beweise dargestellt worden seien, dass der Straßenverkehr die größte Einwirkung auf den Feinstaub habe, berichtet der Verkehrsrundschau.

Das Gericht verwies darauf, dass die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt worden seien. Trotz harter Folgen gehe der Schutz von Mensch und Umwelt vor, hieß es, nach Angaben des VerkehrsRundschaus, in der Urteilsbegründung.

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.verkehrsrundschau.de/klage-gegen-berliner-umweltschutzzone-abgewiesen-908952.html