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Bundeshaushalt 2025: Über fünf Milliarden Euro mehr für Digitales und Verkehr

Der Etatstreit nimmt ein Ende. Die Ampelkoalition hat sich auf den Bundeshaushalt für das kommende Jahr geeinigt. Wie sieht der Kompromiss im Hinblick auf den Verkehrsetat aus?

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Zwar hatte das Bundeskabinett bereits Mitte Juli den Haushaltsentwurf für 2025 beschlossen, doch enthielt dieser noch eine Finanzierungslücke von rund 17 Milliarden Euro, so dass weiterer Handlungsbedarf bestand. Im jetzt geänderten Regierungsentwurf wurde die Finanzierungslücke auf zwölf Milliarden Euro reduziert, beigetragen hat dazu u.a. eine Eigenkapitalerhöhung der Bahn und anderen Maßnahmen.

Der Verkehrsetat hingegen sieht ein Ausgabenplus von mehr als fünf Milliarden Euro vor. Bundesminister Volker Wissing plant für nächstes Jahr Ausgaben in Höhe von 49,67 Euro. 2024 waren es 44,45 Milliarden Euro. Für Investitionen sind 34,98 Milliarden Euro vorgesehen.

4,5 Milliarden Euro für die Bahn und 9,1 Milliarden Euro für den Bereich Straße

Im Wesentlichen sieht der jetzige Kompromiss zum Bundeshaushalt eine Verlagerung der Mittel auf die bundeseigene Infrastruktursparte der Deutschen Bahn vor, um die im bisherigen Entwurf vorgesehenen Zuschüsse zu ersetzen. Insgesamt bekommt die DB InfraGo zusätzlich 4,5 Milliarden Euro.

Zudem sieht der Entwurf ein Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro vor. Weiter heißt es, dass die Eigenkapitalerhöhung ebenso wie das Darlehen als finanzielle Transaktion bei der Regelgrenze der Schuldenbremse unberücksichtigt bleibe.

Leichter Ausgabenanstieg bei Bundesfernstraßen

Für den Bereich Straße stehen Mittel in Höhe von 9,1 Milliarden Euro an Zuschüssen für Investitionen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Davon stammen ca. 4,6 Milliarden Euro aus dem Aufkommen der LKW-Maut (Aufkommen insgesamt 2025 rund 15,2 Milliarden Euro), die für Bau, Erhaltung und Betrieb der Autobahnen aus dem Bundeshaushalt zugewiesen werden (weitere 2,4 Milliarden Euro aus den Mautmitteln erhalten die Länder für die Bundesstraßen).

Kein Darlehn für die Autobahn GmbH

Da der Autobahn GmbH derzeit keine eigenen Einnahmen aus der Maut zur Verfügung stehen, kann die Gesellschaft kein Darlehen erhalten, weil es keine Möglichkeit hat, es zurückzuzahlen.

Um ihr entsprechende eigene Einnahmen zur Verfügung stellen zu können, wären einfachgesetzliche Änderungen am Haushaltsgesetz, dem Bundesfernstraßenmautgesetz und am Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz nötig. Diese wären mit Auswirkungen auf den bisherigen Finanzierungskreislauf verbunden. Dafür bräuchte es allerdings eine vertiefte Debatte, schreibt die Bundesregierung in ihrer Erklärung.


 

 

 

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