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Bundesländer launchen Corona-Hilfen

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Nachdem der Bundestag ein umfassende Hilfspaket für Unternehmen vorgelegt hat, haben viele Bundesländer auch ihre eigenen Notfallpläne auf den Weg gebracht. Wir präsentieren Ihnen einen Überblick.

Berlin

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat gemeinsam mit der IBB zwei Soforthilfeprogramme auf den Weg gebracht. Die Anträge können ausschließlich online bei der IBB gestellt werden.Zuschüsse werden kurzfristig, möglichst innerhalb drei Werktagen, ausgezahlt.

Um Unternehmen zu unterstützen wurde der Liquiditätsfonds der IBB vorübergehend für alle kleine und mittlere Unternehmen bis 250 MitarbeiterInnen geöffnet. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 500.000,00 Euro. Die Soforthilfe II hingegen wendet sich an besonders hart von der Corona-Krise getroffene Klein- und Kleinstunternehmen sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirt­schaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.  Diese könnenZuschüsse zur Sicherung ihrer beruflichen bzw. betrieblichen Existenz beantragen:

  • Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können 5.000 Euro (aus Landesmitteln) sowie bis zu 9.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen, dies bedeutet eine Förderung zwischen 5.000 Euro und bis zu 14.000 Euro.
  • Freiberufler und Kleinstunternehmen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen.

Brandenburg 

Auch Brandenburg unterstützt seine Unternehmen mit einem Soforthilfeprogramm.

Betroffene Unternehmen bis 100 Erwerbstätige sollen finanzielle Hilfe  zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können.Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro

Die Umsetzung des Programms erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Anträge stellen können gewerbliche Unternehmen und selbstständige Freiberufler mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit mehr als 100 Erwerbstätigen, die vom  Corona-Virus betroffen sind können sich an die Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden. 

Sachsen-Anhalt

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes hat das Land eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.

Unternehmen mit

  • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
  • 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
  • 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
  • 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Ausgezahlt werden die Zuschüsse über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Ab Montag (30. März 2020) können Unternehmer und Solo-Selbstständige den Antrag stellen.

Schleswig-Holstein

Auch Schleswig-Holstein hat  Maßnahmen zur Entlastung betroffener Unternehmen ergriffen. Dazu hat die Landesregierung einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Im Hinblick auf Stundungs-und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-Körperschaft-und Gewerbesteuer gibt es Änderungen.

Niedersachsen 

Als eines der ersten Bundesländer ist Niedersachsen mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen an den Start gegangen. Unternehmen können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragen.

Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständigegeholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro, bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert.

Das Kreditprogramm Liquiditätshilfe, über welches kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Fall vergeben werden können, richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Eine Sicherheit muss nicht erbracht werden. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen, die ein tragfähiges Geschäftsmodell haben und Perspektiven aufweisen, jedoch z. B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen, zu unterstützen.Liquiditätshilfe gibt es auch über Bürgschaften der Niedersächsischen Bürgschaftsbank

Die NBB verbürgt zudem Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

Nordrhein-Westfalen

Das Bundesland hat die „NRW-Soforthilfe 2020“ für Kleinbetriebe, Freiberufler und Solo-Selbstständige gelauncht.

Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Der Antrag ist abrufbar auf  online www.wirtschaft.nrw/corona finden.

Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird unter bestimmten Voraussetzungen folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

 Das Land stellt darüber hinaus den Unternehmen umfangreiche Angebote zur Verfügung. Dazu zählen:

  • Bürgschaften: In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
  • Bürgschaftsbank: Für Kontokorrent-Linien bis 100.000 Euro werden wir über die Bürgschaftsbank NRW 90 prozentige Bürgschaften in einem Schnellverfahren mit nur einem Tag Bearbeitungszeit anbieten, sobald wir vom Bundesministerium der Finanzen die Freigabe dafür bekommen.
  • KfW-Kredite: Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Mio. Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe.
  • Steuerstundungen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung.
  • Entschädigungen für Quarantäne: Sollte wegen des Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen werden, können Betriebe eine Entschädigung für die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern bei den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe beantragen.
  • Beteiligungskapital für Kleinunternehmen: Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro). Richtet sich an kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit).

 

Bremen

Um die von der Krise betroffenen Unternehmen zu unterstützen, stehen im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 Euro beantragen.

Ergänzend zu den Hilfen des Bundes bereitet der Senat weitere Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen vor. Mitunter soll im Rahmen eines Soforthilfeprogramms für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler (Hamburger Corona Soforthilfe, HCS) Folgendes zustehen:

2.500 Euro (Solo-Selbständige)

5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)

10.000 Euro (10-50 Mitarbeiter)

25.000 Euro (51-250 Mitarbeiter)

Zudem sollen  IFB-Förderprogramme die KfW-Programme ergänzen, so zum Beispiel der HamburgKredit-Liquidität (HKL), der zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro ausstatten soll. Auch im Bereich der Bürgschaften werden Maßnahmen ergriffen: Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.

Hessen

Das Land Hessen hat ein  Soforthilfeprogramm geschnürt und stockt die Mittel der Bundesregierung mit einem eigenen Zuschuss auf. Insgesamt stehen für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung. 

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei 

  • bis zu 5 Beschäftigten: bis zu 10.000 Euro,
  • bis zu  10 Beschäftigten: bis zu 20.000 Euro,
  • bis zu  50 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Auch können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmern kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.  Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. 

 

Sachsen

Gestartet wurde ein Soforthilfe-Programm „Sachsen hilft sofort” des sächsischen Wirtschaftsministeriums zur Unterstützung von Unternehmern, landwirtschaftlichen Unternehmen in der Verarbeitung, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern in ganz Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Die Antragstellung und Beratung erfolgt ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die Formulare sind auf der Website zu finden (www.sab.sachsen.de). Antragsberechtigt sind Selbstständige und Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz 1 Million Euro nicht übersteigt.

Mit dem Sofortprogramm „Sachsen hilft sofort” stellt der Freistaat innerhalb von 48 Stunden eine finanzielle Soforthilfe von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Sie wird zinslos und auf drei Jahre tilgungsfrei gewährt. keine Maximalzahl an Arbeitnehmern vor – sondern einen bilanzierten Maximalumsatz von 1 Million Euro im Jahr.

 

Thüringen

Das Bundesland hat ein Programm für Firmen eingeleitet, die durch die Corona-Krise unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Bei der Antragstellung müsse hierzu die Schadenshöhe beziffert und eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein.

Die Fördersummen belaufen sich – je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) – auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

 

Bayern

Auch Bayern hat ein Hilfsprogramm auf den Weg gebracht. Dieses sieht vor:

Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank: Die Staatsregierung erhöht im Rahmen des aktivierten Mittelstandsschirms den Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern auf 500 Millionen Euro. Dadurch können die Hausbanken der Unternehmen umfangreiche und unbürokratische  Finanzierungshilfen gewähren. 

Soforthilfe Corona: Das Förderprogramm richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern.  Die Soforthilfe wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden.

Die Zuschüsse werden gestaffelt ausgezahlt:

  • bis fünf Mitarbeiter 5.000 Euro,
  • bis zehn Mitarbeiter 7.500 Euro, 
  • bis 50 Mitarbeiter 15.000 Euro,
  • bis 250 Mitarbeiter 30.000 Euro.

 Bearbeitet werden die Anträge von den jeweiligen Bezirksregierungen sowie der Stadtverwaltu

Bayernfonds: Bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft sollen auf jeden Fall die Krise überstehen. Sofern die Corona-Krise bei diesen zu massiven Verlusten und damit zu einem starken Eigenkapitalverbrauch führt, sollen staatliche Beteiligungen an systemrelevanten Betrieben möglich werden.

Rheinland Pfalz

Im Rahmen von geplante Soforthilfen stehen Unternehmen in Rheinland-Pfalz Zukunftsfonds starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz als Ergänzung zum Bundesprogramm zu:

  • Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf
    Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten: 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
    Unternehmen mit 11 bis 30 Beschäftigten: bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme

Baden-Württemberg

Mit der Förderung im Rahmen des Soforthilfeprogramms soll die wirtschaftliche Existenz von Soloselbstständigen, gewerblichen Unternehmen, Sozialunternehmen und von Angehörigen der Freien Berufe gesichert werden. Die Förderung erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, zunächst für drei Monate, in Höhe von bis zu

  • 9.000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.

Die inhaltliche Vorprüfung aller Anträge übernehmen die örtlichen Kammern von Handel und Industrie sowie Handwerk – auch für die Angehörigen der Freien Berufe. Sie leiten die Anträge an die L-Bank weiter, die die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse vornimmt. 

Aktuell arbeitet das Wirtschaftsministerium ein Konzept für einen Beteiligungsfonds aus. Ziel des Beteiligungsfonds sei es, das Eigenkapital dieser Unternehmen zu stärken, damit diese wieder liquide und kreditwürdig würden und so auch langfristig die Krise überstehen könnten. 

Die Förderinstrumente können zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen genutzt werden. Zusätzlich kann ab sofort die Bürgschaftsquote für Unternehmen, die von der Corona-Krise in besonderer Weise betroffen sind, auf bis zu 80 Prozent erhöht werden. Der Bürgschaftsrahmen für Landesbürgschaften im Haushalt werde außerdem von 200 Millionen auf eine Milliarde Euro verfünffacht. Bürgschaftsbanken können künftig Bürgschaften bis zu 250.000 Euro in eigener Kompetenz entscheiden, um damit ein noch schnelleres Krisenmanagement zu ermöglichen. 

Foto:Pixabay/byrev

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