
Deutschland öffnet weitere Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg. Ausnahmeregelungen zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten in mehreren Bundesländern verlängert
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Heute früh wurden in zwei Bundesländern – Saarland und Rheinland-Pfalz – sechs zusätzliche Grenzübergänge für Pendler und den Warenverkehr geöffnet. Überdies wurden die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen bezüglich der Sonn- und Feiertagsfahrverbote aufgrund Covid-19 in mehreren Bundesländern verlängert.
Nach Angaben der Bundespolizei bleiben ab heute sechs weitere Grenzübergänge offen. Pendler und Lkw-Fahrer in Rheinland-Pfalz sowie Saarland werden mehrere Möglichkeiten haben, Grenzen nach Luxemburg und Frankreich zu passieren.
An der Grenze zu Frankreich wurden folgende Grenzübergänge zur Verfügung gestellt:
– Niedaltdorf,
– Ittersdorf,
– Silwingen.
Pendler und Trucker, die wiederum nach Luxemburg fahren, können diese Grenzübergänge nutzen:
– Dahnen,
– Übereisenbach,
– Ralingen.
Überdies haben Ende April folgende Bundesländer die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen bezüglich der Sonn- und Feiertagsfahrverbote aufgrund Covid-19 bis 30. Juni 2020 verlängert:
– Bayern – erlassen am 20. April 2020
– Schleswig-Holstein – erlassen 23. April 2020
– Baden-Württemberg – 21. April 2020 3
In einigen Ländern wurden die Fahrverbote sogar für länger ausgesetzt:
– Brandenburg –bis 30. September 2020 – erlassen am 24. April 2020
– Rheinland-Pfalz – bis 30. August 2020 – erlassen am 21. April 2020
Die Aussetzungen gelten für alle Güter.
Foto: Bundespolizei