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Deutschland öffnet weitere Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg. Ausnahmeregelungen zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten in mehreren Bundesländern verlängert

Deutschland öffnet weitere Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg. Ausnahmeregelungen zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten in mehreren Bundesländern verlängert

Deutschland öffnet weitere Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg. Ausnahmeregelungen zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten in mehreren Bundesländern verlängert

Heute früh wurden in zwei Bundesländern – Saarland und Rheinland-Pfalz – sechs zusätzliche Grenzübergänge für Pendler und den Warenverkehr geöffnet. Überdies wurden die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen bezüglich der Sonn- und Feiertagsfahrverbote aufgrund Covid-19 in mehreren Bundesländern verlängert.

Nach Angaben der Bundespolizei bleiben ab heute sechs weitere Grenzübergänge offen. Pendler und Lkw-Fahrer in Rheinland-Pfalz sowie Saarland werden mehrere Möglichkeiten haben, Grenzen nach Luxemburg und Frankreich zu passieren. 

An der Grenze zu Frankreich wurden folgende Grenzübergänge zur Verfügung gestellt: 

– Niedaltdorf,

– Ittersdorf,

– Silwingen. 

Pendler und Trucker, die wiederum nach Luxemburg fahren, können diese Grenzübergänge nutzen:
– Dahnen, 

– Übereisenbach,

– Ralingen. 

Überdies haben Ende April folgende Bundesländer die straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen bezüglich der Sonn- und Feiertagsfahrverbote aufgrund Covid-19 bis 30. Juni 2020 verlängert:

Bayern – erlassen am 20. April 2020 

Schleswig-Holstein – erlassen 23. April 2020

Baden-Württemberg – 21. April 2020 3

In einigen Ländern wurden die Fahrverbote sogar für länger ausgesetzt:

Brandenburg bis 30. September 2020  – erlassen am 24. April 2020

Rheinland-Pfalzbis 30. August 2020  – erlassen am 21. April 2020

Die Aussetzungen gelten für alle Güter.

Foto: Bundespolizei

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