Eine Sattelzugmaschine mit PKW-Führerschein fahren?

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Nach Angaben des BVT hat das Fahrzeugbauunternehmen Karl Tang einen Sattelauflieger aus Aluminium entwickelt, der mit einer Sattelzugmaschine von 3,5 Tonnen den Voraussetzungen für die EU-Fahrerlaubnisklasse BE genügt.

Damit der Inhaber eines  Pkw-Führerscheins der Klasse B so ein Fahrzeug fahren darf, muss er lediglich fünf zusätzliche Fahrstunden (drei Überlandfahrten, einmal Autobahn, einmal Dämmerung oder Dunkelheit mit Beleuchtung) absolvieren.

Fahrer mit der alten Führerscheinklasse 3 müssen keine weitere Prüfung ablegen. Laut Tang reicht das leichte Sattelzugfahrzeug in vielen Fällen völlig aus, weil dank der Leichtbauweise die Nutzlast auf bis zu vier Tonnen stteige. Das sei doppelt so viel wie ein herkömmlicher 7,5-Tonner mit maximal zwei bis 2,5 t Nutzlast leisten könne.

Von Bedeutung ist auch, dass  der Sattelzug nach Angaben der Hildener bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 7.490 Kilogramm ohne Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen über die Straßen rollen darf.

 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.bvtev.de/