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Es steht fest – keine SIPSI-Gebühr in Frankreich

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Eine Gebühr in Höhe von 40 Euro für die Registrierung entsandter Arbeitnehmer wird nicht in Kraft treten. Das Dekret Nr. 2018-82 vom 9. Februar bestätigt die früheren Zusicherungen der französischen Arbeitsministerin Muriel Penicaud.

Im Dezember letzten Jahres gab die französische Arbeitsministerin bekannt, dass die geplante Gebühr für die Nutzung des SIPSI-IT-Systems in Höhe von 40 EUR pro Bescheinigung / entsandten Arbeitnehmer nicht eingeführt würde. Die neuen Verordnungen, insbesondere das Dekret Nr. 2018-82 vom 9. Februar 2018 (veröffentlicht am 11. Februar) bestätigen die Zusicherungen von Minister Penicaud. Das Dekret hebt die Regelungen zur Einführung der neuen Gebühr von 40 Euro auf, die ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, für jede Entsendebescheinigung bezahlen sollten.

Bald wird es, wie vom französischen Arbeitsministerium versprochen, auch neue inländische Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern geben.

Neue Pflichten der Arbeitgeber

Die Pflicht, die nach Frankreich entsandten Arbeitnehmer anzumelden, wurde den Transportfirmen im Januar 2017 auferlegt. Kurz danach beschlossen die Franzosen, den ausländischen Arbeitgebern eine Gebühr für die Nutzung der Plattform zu erteilen, über die die Meldungsanträge eingereicht wurden (40 EUR für jede Entsendebescheinigung). Gemäß Verordnung Nr. 2017-751 vom 3. Mai 2017 sollte die Gebühr Anfang 2018 in Kraft treten.

Die SIPSI-Gebühr widerspricht dem EU-Recht. Die Ankündigungen der französischen Regierung weckten jedoch starken Widerstand. Die Arbeitgeberunion Transport und Logistik Polen intervenierte bei der Europäischen Kommission in der Angelegenheit der Gebühr, die die EU-Vorschriften verletzt.

Ebenfalls Experten und Politiker kritisierten die Gebühr für SIPSI

Die Gebühr für die Nutzung des Systems zur Registrierung entsandter Arbeitnehmer verstößt gegen die Anforderung der sogenannten loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, da sie ein Hindernis für die Freizügigkeit der Erbringung von Dienstleistungen darstellt (die EU-Mitgliedstaaten haben sich unter anderen dazu verpflichtet, im Bezug auf die Freizügigkeit im EU-Binnenmarkt keine weiteren Hindernisse aufzuerlegen). Die Einführung einer solchen Gebühr durch Frankreich als eine Einschränkung der Erbringung von Dienstleistungen ist ausserdem schwer zu rechtfertigen und steht in keinem Verhältnis zur Schaffung eines Systems der Kontrolle entsandter Arbeitnehmer” – sagte Marcin Kiełbasa, Work Mobility Initiative, größte europäische Denkfabrik auf dem Gebiet der Arbeitskräftemobilität.

 

Die Gebühr, die Frankreich ab dem 1. Januar des nächsten Jahres einführen will, weist in der Tat alle Merkmale des Protektionismus auf und diskriminiert ausländische Unternehmen, die Angestellte entsenden, und trägt damit Kennzeichen illegaler Aktivitäten nach EU-Recht””, kommentierte letztes Jahr Danuta Jazłowiecka, Mitglied des Europäischen Parlaments.

Kritik aus Deutschalnd

Die Information über die neuen Verpflichtungen hat deutschen Unternehmern auch nicht gefallen. Die Transportgewerkschaften im Land erkannten die Gebühr als diskriminierend an. Unsere westlichen Nachbarn äußerten auch ihre Sorge ddarüber, dass dem Beispiel der Franzosen andere Länder folgen werden, in denen für entsandte Arbeitnehmer ein Mindestlohn gilt.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) hat im Mai zusammen mit Vertretern der deutschen BGL-Organisation (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung), AMÖ ( Bundesverband Möbelspedition und Logistik) und BWVL (Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik) ein Schreiben an den Direktor der Abteilung des Landverkehrs der Verkehrsgeneraldirektion der Europäischen Kommission, Eddy Liegeois, gerichtet, mit der Bitte um Intervention der Europäischen Kommission.

Fot: Pixabay.com

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