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EU legt Regeln für intelligente Transportsysteme fest

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich auf Regeln für intelligente Transportsysteme geeinigt. Wichtige Straßenverkehrsdaten werden digital verfügbar sein. Die Systeme sollen den Straßenverkehr in der EU sicherer, effizienter und nachhaltiger machen.

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Die EU-Länder sollen in den kommenden Jahren eine ganze Reihe von Verkehrsdaten in digitaler Form zur Verfügung stellen, damit diese von technischen Verkehrsleitsystemen oder von Systemen zur Steuerung von automatisierten Fahrzeugen genutzt werden können. Je nach Art der Daten sollen die neuen Informationen bis Ende 2025 bzw. bis Ende 2028 in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, um die Einführung intelligenter Transportsysteme zu beschleunigen. Die Neufassung der Richtlinie über intelligente Transportsysteme (ITS), auf deren Text sich die Unterhändler des EU-Ministerrates und des Europäischen Parlaments am Donnerstag, den 8. Juni, geeinigt haben, regelt, welche Angaben in welchen digitalen Formaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Kompromiss muss noch von beiden Institutionen genehmigt werden. Künftig müssen Angaben über die Befahrbarkeit von Tunneln und Brücken, über Straßensperrungen, dauerhafte und temporäre Zufahrtsbeschränkungen für Gebiete, über Baustellen, Umleitungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen digitalisiert werden. Auch Informationen über multimodale Terminals und sicherheitsrelevante Angaben, etwa über Staus, sollen so aufbereitet werden, dass sie für die Kommunikation in Echtzeit nutzbar werden.

Reibungsloserer Verkehr und weniger Abgase

Intelligente Transportsysteme sind entscheidend, um die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und die wachsenden Probleme der Umweltverschmutzung und der Staus in Europa zu lösen, sagte Andreas Carlson, der schwedische Minister für Infrastruktur und amtierender Vorsitzende des EU-Verkehrsministerrates.
Die Vereinbarung wird zur Entwicklung einer intelligenteren, sichereren, effizienteren und nachhaltigeren Mobilität in der EU beitragen, verwies er auf die Vereinbarung vom Donnerstag.
Adina Valean, EU-Verkehrskommissarin, sagte, die neuen Regeln "könnten ein Katalysator für die Entwicklung völlig neuer Dienstleistungen und Arbeitsplätze sein". Der Kommission zufolge soll die Richtlinie auch die Entwicklung von "kooperativen ITS" erleichtern. Dabei geht es um den Datenaustausch zwischen Fahrzeugen sowie zwischen Fahrzeugen und der Verkehrsinfrastruktur. So könnten Warnungen vor unerwarteten Ereignissen, wie etwa Staus, möglich werden. Weitere Ziele seien, die Entwicklung des automatisierten Fahrens zu fördern und die Planung multimodaler Transporte und Reisen zu erleichtern.
Dank der überarbeiteten Richtlinie werden wir in der Lage sein, die Integration und Interoperabilität verschiedener Verkehrsträger voranzutreiben und die Entwicklung von Technologien wie Fahrzeug-zu-Fahrzeug-Kommunikation, Echtzeitverkehrsdaten, intelligente Ampelsysteme und automatisierte Verkehrskontrollen zu fördern, erklärte Jens Gieseke, verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.

Schrittweise Einführung geplant

Die Richtlinie enthält auch Spezifikationen zum Datenschutz, zum Umgang mit Notfällen und zu Bereichen, für die als erstes EU-weite technische Leitlinien entwickelt werden sollten. Das neue Gesetz schafft einen Rechtsrahmen, der durch delegierte Rechtsakte für spezifische Anwendungen ergänzt werden soll. ITS sollten systematisch und harmonisiert entwickelt werden, aber "schrittweise" und "unter voller Berücksichtigung der Kostenwirksamkeit und der Verwaltungskapazität", betonte der EU-Ministerrat. Der Richtlinie wird ein Entwicklungsplan für mindestens fünf Jahre beigefügt. Sie wird auch festlegen, auf welchen Abschnitten des europäischen Straßennetzes ITS eingeführt werden sollen. Die derzeit gültige ITS-Richtlinie stammt von 2010. Die in der vergangenen Woche erzielte informelle Einigung muss noch vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des Europäischen Parlaments und vom Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates gebilligt werden und anschließend vom gesamten Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden.

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