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Ist es möglich, Navi zu benutzen, das vor Blitzern warnt? Die StVO-Novelle bestimmt das genau

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Die Änderung der Verkehrsvorschriften im April hat klargestellt, wie die Navigationssysteme, die vor Blitzern warnen, behandelt werden sollen. Die Regelungen sind jedoch nach wie vor umstritten.

Radarwarner informieren (in der Regel durch ein akustisches Signal) die Verkehrsteilnehmer über stationäre und manchmal auch mobile Blitzer, so dass die Fahrer ihre Geschwindigkeit auf einem bestimmten Abschnitt anpassen können. Einige Geräte sind in der Lage, Verkehrsüberwachungen zu stören, so dass sie ein Fahrzeug, das die erlaubte Geschwindigkeit überschreitet, nicht aufzeichnen können.
Radarwarner sind als mobile App für Smartphones, als Zusatzfunktion in Navigationssystemen oder als eigenständiges Gerät erhältlich.
Der Einsatz von Radarwarngeräten ist in Deutschland verboten, wenn der Fahrer sie während der Fahrt benutzt. Wie im deutschen Bußgeldkatalog nachzulesen ist, können Autofahrer die Standorte von stationären oder mobilen Blitzern nur vor Fahrtantritt überprüfen.
Wenn ein Fahrer bei der Benutzung eines Radarwarners erwischt wird, drohen ihm eine Geldstrafe von 75 € und 1 Strafpunkt.

Radarwarner im Navi

Die StVO-Novelle, die im April dieses Jahres eingeführt wurde, legt fest, ob Radarwarner legal sind oder nicht.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden. (§ 23 Absatz 1c StVO)

Die geänderten Vorschriften der StVO haben endlich Aufschluss darüber gegeben, ob Radarwarner im Navi erlaubt sind.

Der reine Besitz eines Radarwarner-Navis ist nicht strafbar. Die Geräte an sich dürfen zwar benutzt werden, die Zusatzfunktion als Blitzerwarner muss jedoch ausgeschaltet sein (Hervorh. d. d. Verf.). Somit ist das Navi mit Radarwarner im Auto an sich erlaubt, heißt es im Deutschen Bußgeldkatalog.

Darüber hinaus kann diese Zusatzfunktion vom Fahrgast genutzt werden, er darf aber den Fahrer nicht vor Blitzern warnen. Wie im Bußgeldkatalog vorgeschlagen, können Fahrer die Standorte von Radarkontrollen vor der Fahrt überprüfen.

„Die Polizeibeamten achten im Rahmen ihrer täglichen Arbeit konsequent auf den Einsatz von Radarwarngegeräten und auf strafbare Verstöße”, erklärt die Polizeidirektion in Hannover der Redaktion von trans.INFO .

Wir legen großen Wert auf die Bekämpfung der Hauptursache von Unfällen, nämlich Geschwindigkeitsüberschreitungen. Wir überwachen die Geschwindigkeit an gefährlichen Stellen, an denen es am häufigsten zu Unfällen kommt. Die meisten Kontrollpunkte werden im Voraus veröffentlicht, um das Geschwindigkeitsniveau zu senken und die Wirkung der Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei zu erhöhen. – fügt der Pressesprecher der Polizeidirektion Hannover hinzu.

Foto: Wikimedia/Kürschner 

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