Das Fahrverbot wurde vom Regierungskommissariat der Provinz Bozen erlassen, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ). An diesem Tag besteht in Österreich (26.10.2021) ein Feiertagsfahrverbot.
Vom Fahrverbot ausgenommen sind:
- Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienste, Pannenhilfen, vom Straßenreiniger für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge; Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten der Streitkräfte und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen;
- Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene, wofür eine Reservierung vorgelegt werden muss, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält.
Quelle: AISÖ