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[ UPDATE 21.04 ] Jeder zweite Fahrtenschreiber ist manipuliert

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UPDATE 21.04.2021

Nun äußerte sich auch der niederländische Branchenverband TLN zu den Statistiken von ILT und wies darauf hin, dass die Zahlen grob verzerrt sind, da die Aufsichtsbehörde auch alle Verdachtsfälle miteinbezogen hat. Nach eigenen Schätzungen des Verbands, die auf der Anzahl der verhängten Bußgelder basieren, ist das Ausmaß des Problems in Wirklichkeit viel kleiner.

In den Niederlanden werden Fahrtenschreiber in einem immer größeren Umfang manipuliert. Die niederländische Kontrollbehörde ILT hat während eines Online-Meetings alarmierende Ergebnisse vorgestellt.

Demnach sollen sogar bis zu 50 Prozent der digitalen Fahrtenschreiber dortzulande manipuliert sein, dabei werden nicht alle Verstöße von der Polizei erfasst. Laut Frank Schouwaert vom ILT, hat gerade ein Wettrennen begonnen – zwischen der Aufsichtsbehörde und Unternehmen, die sich immer ausgefeiltere Methoden einfallen lassen. Künftig will ILT deshalb enger mit Unternehmen aus der Automobilbranche zusammenarbeiten, um die Manipulationen am Tacho besser zu verstehen.

Schouwaert weist darauf hin, dass es gar nicht so einfach ist Tachomanipulationen festzustellen – vor allem wenn mehrere Fahrerkarten verwendet werden. Die Behörde will deshalb verhindern, dass zusätzliche Fahrerkarten in dem Umlauf gebracht werden.  Darüber hinaus hat ILT angekündigt,  die Kontrolldichte zu verschärfen, denn derzeit ist sie nicht in der Lage, die Regel der EU, drei Prozent der Fahrerarbeitstage zu überprüfen, einzuhalten. Obwohl Schouwaert die Regelung als seltsam bezeichnet, betont er, dass die Niederlande ihren Verpflichtungen als EU-Mitglied jedoch nachgehen werden.

Niederlande sind Vorreiter

ILT hofft auch sehr auf das nationale elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen (ERRU), in das ab dem 1. April 2021  in den Niederlanden alle Verstöße gegen das Verkehrsrecht  registriert werden. Dieser neue Ansatz ergibt sich aus den europäischen Vorschriften zur besseren Durchsetzung des EU-Rechts im Kraftverkehrssektor.

Die Europäische Kommission hat Vorschriften erlassen, um die Vernetzung der nationalen elektronischen Register der Kraftverkehrsunternehmen über das ERRU-System (European Registers of Road Transport Undertakings) zu regeln, das seit dem 1. Januar 2013 in Betrieb ist. Nach der Einführung einer neuen, verbesserten Version des ERRU mussten die Mitgliedstaaten erstmal ihre nationalen Systeme anpassen.

Nach Artikel 3 Absatz 2 der genannten Verordnung, die durch die Durchführungsverordnung 2017/1440 der Kommission geändert wurde, sollte die Anpassung mit vorläufigen Tests beginnen. Einige Mitgliedstaaten haben die vorläufigen Tests jedoch nicht vorgenommen und ihre nationalen Systeme somit nicht an die neue ERRU-Version angepasst.

Das ERRU-System ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Informationen über Kraftverkehrsunternehmen auszutauschen, die in der EU niedergelassen sind. Es ist ein wichtiges Instrument für die Durchsetzung des EU-Rechts und die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Unternehmen im Kraftverkehrssektor. Jeder in der oben genannten Verordnung aufgeführte Verstoß führt zu Strafpunkten für Fahrer, aber auch für Unternehmen.  Sobald die maximal zulässige Punktezahl überschritten wird, kann  der Firma sogar die EU-Gemeinschaftslizenz Lizenz für bis zu zwei Jahre entzogen werden.

Die niederländische Aufsichtsbehörde für Umwelt und Verkehr (ILT)  hat bereits angekündigt, ab April mit verstärkten Verkehrskontrollen beginnen zu wollen und Verstöße mit Strafpunkten zu sanktionieren. Von den Kontrollen werden auch ausländische Unternehmen betroffen sein.

Foto: Trans.INFO

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