Wer den Erwerb eines LKW-Führersscheins erwägt, der muss mit ganz schönen Kosten rechnen. Überdies sind auch die kostenpflichtige Berufskraftfahrer-Grundqualifikation sowie Weiterbildungen in Kauf zu nehmen.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Die Kosten für Führerschein, Qualifikation und Weiterbildung könnten von den Steuern abgesetzt werden, so der Fernfahrer nach der Vereinigten Lohnsteuerhilfe.
Wer einen Führerschein der Klassen C oder D erwroben habe, sei unmittelbar verpflichtet den Fahrer-Job auszuführen. Selbst getragene Kosten für die Fahrerlaubnis der Klassen C und D seien demnach steuerlich zu berücksichtigen, so der Fernfahrer.
Dabei ist es aber wichtig, ob die Ausgaben für den Schein als Aus- oder Fortbildungskosten gelten. Bei Personen ohne vorherige Berufsausbildung sind diese Kosten als Ausbildungskostenzu sehen, die nur bis 4.000 Euro pro Jahr anerkannt werden. Falls der Fahrschüler bereits über eine andere Ausbildung verfügt, können die Kosten der Fahrerausbildung als berufliche Umschulungs- oder Fortbildungskosten in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden.
Das Finanzamt behandelt laut Vereinigte Lohnsteuerhilfe die Kosten für die Grundqualifikation wie die Kosten für den Führerschein C und D. Die folgenden Weiterbildungen im Fünfjahresrhythmus werden wiederum als Fortbildungskosten in voller Höhe abziehbar sein.
Autor: Agnieszka Sterniak
Ursprung: http://www.fernfahrer.de/newsarchiv/fuehrerschein-von-den-steuern-absetzen.htm