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Foto: Pixabay/4711018/public domain (Symbolbild)

9 Monate Gefängnis und 70.000 Euro Entschädigung. Ladungsdieb verurteilt

Lesezeit 3 Min.

Ein 51-jähriger Mann wurde zu 270 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er zwei Sattelauflieger mit einer Ladung von Stahlprofilen gestohlen und gestohlene Waren in einem anderen Fall absichtlich gehandhabt hat. Das Gericht sprach dem geschädigten Transportunternehmen eine Entschädigung in Höhe von über 70.000 Euro zu.

Dieser Text wurde mit Unterstützung eines automatischen Übersetzungstools erstellt. Es kann daher zu inhaltlichen und sprachlichen Ungenauigkeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Der erste Diebstahl ereignete sich am 26. April 2023. Der Angeklagte, der zusammen mit anderen Personen handelte, entfernte zwei Sattelauflieger voller Stahlprofile vom Firmengelände. Das Gericht betonte, dass der Täter und seine Komplizen durch Einbruch Zugang zum Gelände erhielten, was einen schweren Verstoß gegen das Eigentum darstellt und ein hohes Maß an sozialer Schädlichkeit ihrer Handlungen zeigt.

Am 14. August 2023 wurde der Angeklagte außerdem nachts in einem Lkw mit seinem Vater an einem der gestohlenen Anhänger erwischt. Das Fahrzeug hatte ein gefälschtes Nummernschild, und das Original wurde hinter dem Beifahrersitz gefunden. Die Männer hatten keine Transportdokumente, und die Gebühr für den Transport des Anhängers war außergewöhnlich hoch, was das Gericht dazu veranlasste, die Tat als bewusstes Akzeptieren von aus Verbrechen erlangten Waren (opzetheling) zu bewerten.

Hohes Rückfallrisiko und erschwerende Umstände

Das Gericht berücksichtigte frühere Verurteilungen des Mannes, einschließlich der Tatsache, dass er während einer bedingten Aussetzungsperiode eine neue Straftat beging. Der Bericht der Wiedereingliederungsdienste deutete auf ein hohes Rückfallrisiko und begrenzte Möglichkeiten der Verhaltensänderung durch Aufsicht hin.

Entschädigung – über 70.000 Euro

Das Gericht sprach dem geschädigten Transportunternehmen auch eine Entschädigung in Höhe von 70.000 Euro für die gestohlenen Stahlprofile zu. Die Angeklagten sollen die Entschädigung zahlen. Das Gericht berücksichtigte jedoch keine Ansprüche hinsichtlich der Sattelauflieger selbst aufgrund mangelnder ausreichender Beweise, dass die Männer den Anhänger selbst gestohlen hatten. Das Gericht erkannte dennoch an, dass der Angeklagte hätte wissen müssen, dass es sich um einen gestohlenen Anhänger handelte. Diese Feststellung basierte auf Faktoren wie der Tageszeit, gefälschten Nummernschildern, fehlender Transportdokumentation und dem außergewöhnlich hohen Preis des Auftrags.

Lektion für die Transportbranche

Dieser Fall erinnert daran, wie wichtig es ist, Einrichtungen zu sichern und Auftragnehmer gründlich zu überprüfen, selbst bei Transporten innerhalb etablierter Unternehmen. Selbst geringe Nachlässigkeiten, wie fehlende Dokumentation oder Unaufmerksamkeit bei der Fahrzeugüberprüfung, können zu erheblichen Verlusten und strafrechtlicher Haftung führen.

Weitere Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in unserem Artikel Rauchverbot in LKW könnte Verkehrssicherheit gefährden. Zudem ist der Kostendruck durch Mindestlohn ein weiterer Faktor, der die Branche vor Herausforderungen stellt.

 

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