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Neue Strafen für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten

Im März traten in den Niederlanden neue Regeln für die Ahndung von Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten sowie Verstöße gegen die Pflicht, einen Fahrtenschreiber zu verwenden, in Kraft. Die Änderungen sind mit dem Mobilitätspaket verbunden.

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Seit dem 24. März 2023 gelten in den Niederlanden neue Regeln, deren Einführung sowohl mit den gesetzlichen Vorgaben des Mobilitätspakets als auch mit dem Brexit zusammenhängt.
„Auch das ERRU-Register und die Rechtsprechung des Staatsrats erforderten Änderungen”, erklärt der Branchenverband TLN.

Weitgehende Änderungen

Mit den neuen Vorschriften wurde eine Reihe wichtiger Änderungen eingeführt. Dabei wurden neue Verstöße samt zusätzlichen Qualifizierungsmerkmalen (schwerste, sehr schwerwiegende, schwerwiegende und geringfügige Verstöße) in Bezug auf die Bestimmungen des Mobilitätspakets aufgenommen, z. B. die fehlende Eingabe der Länderkennung beim Grenzübertritt. Auch die Höhe der Geldbußen wurde geändert.

„Dies hat damit zu tun, dass zusammen mit dem ERRU-Register eine vierte Kategorie von Geldbußen in die Vorschriften aufgenommen wurde. Einige wurden erhöht, andere gesenkt”, fügt TLN hinzu.

Schwerwiegende Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 150 Euro und 449 Euro geahndet, sehr schwerwiegende Verstöße werden zwischen 450 Euro und 1.349 Euro kosten und bei den schwersten Verstößen sollte man mit Geldstrafen ab 1.350 Euro rechnen. Geringfügige Verstöße werden mit Geldbußen von bis zu 149 Euro geahndet.

Außerdem wird mit dem Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften bei der Festlegung der Strafen das Ausmaß des Verstoßes berücksichtigt. Dies war vorher nicht der Fall.

„Jetzt muss man prüfen, ob ein leichtes oder weniger schwerwiegendes Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit oder eine Vorsatztat vorliegt”, erklärt der TLN.

Bei der Bestimmung des Grades des Fehlverhaltens werden folgende Aspekte berücksichtigt:
– frühere Strafen (z. B. Bußgelder, Geldstrafen, Vollstreckungsbescheide, Verwarnungen, strafrechtliche Verurteilungen) und Verstöße,
– andere Verstöße während des Zeitraums, in dem eine Kontrolle durchgeführt wird
– aus dem Verstoß gezogener Nutzen,
– Auswirkungen/Dauer des Verstoßes und ob der Verstoß aus eigener Initiative beendet wurde.

Bei mehreren Verstößen mit unterschiedlichem Grad des Fehlverhaltens wird der durchschnittliche Wert durch Abrunden nach unten berechnet. Dabei wird folgende Punktwertung eingesetzt :
– geringfügiger Verstoß: 1 Punkt,
– weniger schwerwiegender Verstoß: 2 Punkte,
– grobe Fahrlässigkeit: 3 Punkte,
– Vorsatztat: 4 Punkte.

Der TLN-Verband erläutert dies anhand eines Beispiels: „Angenommen, es liegen 9 vorsätzliche Verstöße und 5 geringfügige Verstöße vor, so bedeutet dies, dass (9 x 4 Punkte) + (5 x 1 Punkt) = 41 Punkte zu berechnen sind. Im Durchschnitt bedeutet dies 41 Punkte geteilt durch 14 Verstöße, was 2,93 Punkte ergibt. Dieses Ergebnis wird nach unten abgerundet, so dass man 2 Punkte erhält, was letztendlich 'ein weniger schwerwiegendes Vergehen’ bedeutet, aber man sollte dabei eine maximale Geldstrafe erwarten”, erklärt der Verband.

Die erste Kontrolle und folgende Inspektionen

Mit den neuen Vorschriften werden auch die neuen Regeln für die Verhängung von Geldbußen für bestimmte Verstöße bei der ersten, zweiten und dritten Kontrolle eines Unternehmens eingeführt. Bei der ersten Inspektion werden Bußgelder nur wegen „sehr schwerwiegender Verstöße” und „der schwersten Verstöße” verhängt. Neben den oben genannten Verstößen werden „schwerwiegende Verstöße” erst bei der zweiten Unternehmenskontrolle unmittelbar mit einem Bußgeld bestraft. Bei der dritten oder weiteren Kontrolle werden auch „geringfügige Verstöße” sofort geahndet.

Dabei ist es wichtig, dass im Wiederholungsfall, d. h. wenn dieselben Verstöße zum zweiten und dritten Mal festgestellt werden, die Geldbußen jeweils um 100 Prozent und 200 Prozent erhöht werden.

Nicht alles hat sich geändert

Einige Bestimmungen der früheren Fassung der Rechtsvorschriften (der sogenannten Fassung von 2019) wurden beibehalten. Dazu gehört zum Beispiel die Regel, dass mehrere Verstöße durch einen Bußgeldbescheid geahndet werden können, wobei sich das Bußgeld aus der Summe aller mit den Verstößen verbundenen Geldbußen zusammensetzt. Dagegen kann gegen einen Arbeitnehmer mit einem Bußgeldbescheid maximal eine Geldbuße verhängt werden.”Wenn also festgestellt wird, dass der Fahrer dreimal ohne Karte im Fahrtenschreiber gefahren ist, kann gegen den Arbeitnehmer nur einmal ein Bußgeld verhängt werden; gegen den Arbeitgeber kann für jeden der drei Verstöße ein Bußgeld verhängt werden”, erklärt der TLN-Verband.

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