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Lkw-Kartell: Richtungsweisendes Urteil im Mammutprozess um 200.000 Lkw im Sinne der Kläger

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Das Bezirksgericht in Amsterdam hat am 12. Mai 2021 eine wegweisende Entscheidung zu Gunsten tausender Lkw-Abnehmer mit rund 200.000 Fahrzeugen getroffen. Die Lkw-Hersteller hatten eine direkte Abweisung aller Klagen beantragt, mit der Begründung, dass das von ihnen betriebene Kartell schon prinzipiell nicht zu einem Schaden geführt haben kann. Dieser Argumentation hat das Gericht in Amsterdam in seinem Urteil eine klare Absage erteilt. Das Verfahren, bei dem es um 1-2 Milliarden Euro geht, wird nun fortgesetzt.

Damit bestehen auch für weitere Sammelklagen in Amsterdam sehr gute Chancen, Schadensersatz zu erzielen. Noch können Unternehmen teilnehmen, bevor in wenigen Wochen eine Verjährung der Ansprüche droht.

“Wir freuen uns über dieses Urteil, in dem das Gericht tausenden Geschädigten, die in den Niederlanden klagen, in zentralen Punkten den Rücken stärkt. Die Aussichten der Lkw-Abnehmer, einen erheblichen Teil ihrer Kauf- und Leasingpreise zurückzuerhalten, haben sich damit nochmals verbessert”, so Michael Gramkow, Vorstand der unilegion Truck Claims Stiftung.

EU-Entscheidung löst beispiellose Klagewelle aus

Die Europäische Kommission hatte in 2016 und 2017 wegen kartellrechtswidriger Absprachen zu schweren und mittelschweren Lkw Bußgelder in Höhe von ca. 3,8 Mrd. Euro gegen die Lkw-Hersteller DAF, Daimler, Iveco, MAN, Scania und Volvo/Renault verhängt. Die Entscheidung hat zu einer beispiellosen Klagewelle in ganz Europa geführt. Je nach Fahrzeug könnten den Betroffenen Schadensersatzansprüche von mehr als 10.000 Euro zustehen.

Niederländische Richter folgen Argumentation der Kläger

Das Urteil vom 12. Mai hat grundsätzliche Bedeutung für alle in Amsterdam geführten Klagen. Denn die Hoffnung der Lkw-Hersteller, eine schnelle Klageabweisung zu erreichen, ist nach dieser Entscheidung vom Tisch. Ihre Argumentation, es hätten lediglich ein Informationsaustausch und keine Preisabsprachen stattgefunden, hat das Gericht zurückgewiesen. Auch dem Vortrag, es habe schon deshalb nicht zu einem Preisanstieg für Lkw kommen können, weil sich die Absprachen lediglich auf (angeblich irrelevante) Bruttopreise bezogen hätten, ist das Gericht nicht gefolgt. Das Gericht bestätigte außerdem, dass nicht nur Kauf- sondern auch Leasingfahrzeuge zum Schadensersatz berechtigt sein können. Zudem kommen wegen sogenannter Nachlaufeffekte auch Fahrzeuge in Betracht, die noch nach Kartellende (2011) angeschafft wurden.

Beitritt zur finanzierten Sammelklage der Stiftung unilegion Truck Claims noch möglich

Die unilegion Truck Claims Stiftung (unilegion-truck-claims.eu) mit Sitz in Amsterdam bietet betroffenen Unternehmen noch wenige Wochen die risikolose Teilnahme an ihrer Sammelklage an. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision erhoben. Teilnehmen können Unternehmen, die zwischen 1997 und 2013 schwere oder mittelschwere Lkw (>6t) gekauft oder geleast haben. Der Sammelklage der Stiftung haben sich bereits mehr als 500 Unternehmen angeschlossen.

Verjährung droht im Sommer

Ab Juli 2021 besteht das Risiko, dass die Ansprüche auf Schadensersatz verjähren. Michael Gramkow empfiehlt daher: “Lkw-Abnehmer, die sich der Sammelklage anschließen wollen, sollten sich umgehend mit der unilegion Truck Claims Stiftung über https://unilegion-truck-claims.eu oder info@unilegion.eu in Verbindung setzen. Eine Teilnahme an der Klage ist noch bis Mitte Juni möglich.”

Foto: trans.INFO

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