Eine Erstattung ist ein Ergebnis. Ob damit das wirtschaftlich und rechtlich erreichbare Potenzial ausgeschöpft wurde, ist eine andere Frage. Für Transportunternehmen lohnt es sich deshalb, nicht nur auf die Auszahlung zu schauen, sondern auf das, was dahintersteht: Welche Bestandteile der Maut wurden geprüft, welche Ansprüche verfolgt und welche Möglichkeiten blieben offen?
Darüber spricht Alexander Peisch mit Rechtsanwalt Martin Pfnür und Björn Schürenberg vom Prozesskostenfinanzierer Octagon Capital. Ihr Experteninterview verbindet Erfahrungen aus früheren Verfahren mit der Frage, welche weiteren Ansatzpunkte für die Maut ab 2023 bestehen.
Nicht jede Rückzahlung bedeutet eine umfassende Prüfung
Unternehmen sollten kritisch hinterfragen, welchen Umfang ihr bisheriges Erstattungsmodell tatsächlich hatte: Wurden nur bestimmte, bereits anerkannte Positionen abgewickelt? Oder wurden darüber hinaus weitere Ansprüche untersucht und bei tragfähiger Begründung verfolgt?
Ein auf einzelne Positionen begrenzter Auftrag kann korrekt erfüllt sein, ohne sämtliche weiteren Möglichkeiten abzudecken. Deshalb beweist eine Auszahlung weder, dass ein Anbieter schlecht gearbeitet hat, noch, dass das gesamte Potenzial geprüft wurde. Entscheidend sind der Auftrag, die verfolgten Rechtspositionen und bestehende Entscheidungen oder Vereinbarungen.
Mehr als Polizeikosten: Ein früheres Verfahren zeigt den Unterschied
Ein Musterverfahren einer polnischen Spedition macht die wirtschaftliche Bedeutung deutlich. Wegen unzulässig berücksichtigter Verkehrspolizeikosten waren bereits rund 424 Euro erstattet worden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sprach am 30. November 2021 zusätzlich rund 565 Euro wegen fehlerhaft kalkulierter Kapitalkosten der Autobahngrundstücke zu. Hinzu kamen Zinsen auf beide Beträge (Az. 9 A 118/16).
Die zusätzlich erstrittene Erstattung war in diesem Fall höher als die ursprüngliche Rückzahlung. Das Verfahren betraf Mautzahlungen aus 2010 und 2011; nicht allen weiteren Einwänden folgte das Gericht. Es zeigt dennoch konkret, warum es sich lohnen kann, über eine bereits anerkannte Erstattungsposition hinauszugehen.
Zwölf Angriffspunkte für den Kalkulationszeitraum 2023-2027: Die Mautberechnung umfassender hinterfragen
Bei der aktuellen Prüfung geht es nicht zwangsläufig um Fehler auf einer einzelnen Monatsrechnung. Untersucht wird vielmehr, ob die Kostenansätze und Methoden, auf denen die Mautsätze beruhen, rechtlich Bestand haben.
Pfnür beschreibt im Interview ein für Octagon Capital erstelltes Gutachten mit zwölf rechtlichen Angriffspunkten zur Mautberechnung im Kalkulationszeitraum 2023 bis 2027. Diese betreffen nach seiner Einschätzung sowohl methodische Fragen als auch einzelne Berechnungsansätze. Für den CO₂-Aufschlag seit Dezember 2023 brauche es eine eigenständige juristische Argumentation.
Der Anspruch der Experten: sich nicht von vornherein auf einen bekannten Kostenbestandteil beschränken, sondern weitere rechtlich tragfähige Ansätze prüfen und verfolgen. Zwölf Angriffspunkte sind dabei keine zwölf bereits gerichtlich bestätigten Fehler.
Potenzialeinschätzung: 10 bis 25 Prozent
Nach eigenen Angaben halten Martin Pfnür und Björn Schürenberg bei erfolgreicher Durchsetzung wesentlicher Angriffspunkte ein Erstattungspotenzial von 10 bis 25 Prozent der Infrastrukturkosten der gezahlten Maut für möglich.
Für Unternehmen ist diese Einschätzung relevant, weil sie verdeutlicht, welche wirtschaftliche Größenordnung die Beteiligten mit der vertieften Prüfung verbinden. Sie ist jedoch keine gerichtlich bestätigte Erstattungsquote und kein Mindestbetrag. Das tatsächliche Ergebnis kann niedriger ausfallen oder eine Erstattung vollständig ausbleiben.
Frühere Erfolge ersetzen nicht die Begründung neuer Ansprüche. Sie zeigen aber, welchen Unterschied eine konsequente rechtliche Prüfung in einem konkreten Verfahren machen konnte.
Rechtliche Erfahrung, Finanzierung und Dokumentenaufbereitung
Martin Pfnür bringt Erfahrung aus Mautverfahren seit 2013 und aus der Vertretung einer Vielzahl europäischer Transportunternehmen ein. Seine Kanzlei übernimmt die rechtliche Bewertung und bei entsprechender Beauftragung die Durchsetzung. Herr Pfnür ist ein anerkannter und renommierter Fachanwalt sowie ein bekannter Pionier im Bereich der Mauterstattung für die Transport- und Logistikbranche.
Björn Schürenberg erläutert die Finanzierungsseite: Octagon Capital prüft die Finanzierung geeigneter Verfahren und übernimmt nach Zusage die vertraglich vereinbarten Kosten und Risiken gegen eine Erfolgsbeteiligung. So müssen Unternehmen die abgedeckten Verfahrenskosten nicht selbst vorfinanzieren. Selbst im Falle einer gerichtlichen Unterliegung fallen keine Kosten für die Unternehmen an.
Alexander Peisch ist Compliance-Dienstleister und Präsident der Nuance37 Genossenschaft. Er koordiniert und strukturiert die Sammlung, Vollständigkeitskontrolle und professionelle Aufbereitung der Mautunterlagen mit seinem Team bei Point Zero Legal. Die anwaltliche Beratung bleibt Aufgabe der Kanzlei.
Darin liegt der Ansatz von allen drei Experten: mögliche Ansprüche nicht nur anmelden, sondern rechtlich vorbereiten, ihre Finanzierung klären und die notwendigen Nachweise zusammenführen. Maßstab soll das wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich durchsetzbare Ergebnis für das Unternehmen sein.
Erst das Potenzial verstehen. Dann entscheiden.
Wer bereits eine Erstattung erhalten hat, sollte den bisherigen Prüfungsumfang kennen. Wer Maut seit 2023 gezahlt hat, sollte mögliche weitere Ansprüche und Fristen individuell prüfen lassen.
Im rund 17-minütigen Experteninterview erläutern Martin Pfnür, Björn Schürenberg und Alexander Peisch die Hintergründe, die Finanzierung und die nächsten Schritte.
Informieren Sie sich, bevor Sie mögliche Ansprüche als erledigt betrachten.
Das vollständige Interview ansehen oder anhören:
https://point-zero-legal.de/lkw-maut-erstattung-experteninterview?lang=de&country=DE









