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Lkw-Maut zurückerhalten – und trotzdem Geld liegen gelassen?

Lesezeit 5 Min.

Viele Fuhrpark-Unternehmen stellen sich immer mehr die Frage:   „Andere haben mehr als nur die Polizeikosten zurückerhalten. Hat unser Anbieter auch weitere Ansprüche für uns verfolgt?“ 

Eine Erstattung ist ein Ergebnis. Ob damit das wirtschaftlich und rechtlich erreichbare Potenzial  ausgeschöpft wurde, ist eine andere Frage. Für Transportunternehmen lohnt es sich deshalb, nicht  nur auf die Auszahlung zu schauen, sondern auf das, was dahintersteht: Welche Bestandteile der  Maut wurden geprüft, welche Ansprüche verfolgt und welche Möglichkeiten blieben offen? 

Darüber spricht Alexander Peisch mit Rechtsanwalt Martin Pfnür und Björn Schürenberg vom  Prozesskostenfinanzierer Octagon Capital. Ihr Experteninterview verbindet Erfahrungen aus  früheren Verfahren mit der Frage, welche weiteren Ansatzpunkte für die Maut ab 2023 bestehen. 

Nicht jede Rückzahlung bedeutet eine umfassende Prüfung 

Unternehmen sollten kritisch hinterfragen, welchen Umfang ihr bisheriges Erstattungsmodell  tatsächlich hatte: Wurden nur bestimmte, bereits anerkannte Positionen abgewickelt? Oder wurden  darüber hinaus weitere Ansprüche untersucht und bei tragfähiger Begründung verfolgt? 

Ein auf einzelne Positionen begrenzter Auftrag kann korrekt erfüllt sein, ohne sämtliche weiteren  Möglichkeiten abzudecken. Deshalb beweist eine Auszahlung weder, dass ein Anbieter schlecht  gearbeitet hat, noch, dass das gesamte Potenzial geprüft wurde. Entscheidend sind der Auftrag,  die verfolgten Rechtspositionen und bestehende Entscheidungen oder Vereinbarungen. 

Mehr als Polizeikosten: Ein früheres Verfahren zeigt den Unterschied 

Ein Musterverfahren einer polnischen Spedition macht die wirtschaftliche Bedeutung deutlich.  Wegen unzulässig berücksichtigter Verkehrspolizeikosten waren bereits rund 424 Euro erstattet  worden. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sprach am 30. November 2021  zusätzlich rund 565 Euro wegen fehlerhaft kalkulierter Kapitalkosten der Autobahngrundstücke zu.  Hinzu kamen Zinsen auf beide Beträge (Az. 9 A 118/16). 

Die zusätzlich erstrittene Erstattung war in diesem Fall höher als die ursprüngliche  Rückzahlung. Das Verfahren betraf Mautzahlungen aus 2010 und 2011; nicht allen weiteren  Einwänden folgte das Gericht. Es zeigt dennoch konkret, warum es sich lohnen kann, über eine  bereits anerkannte Erstattungsposition hinauszugehen. 

Zwölf Angriffspunkte für den Kalkulationszeitraum 2023-2027: Die Mautberechnung  umfassender hinterfragen 

Bei der aktuellen Prüfung geht es nicht zwangsläufig um Fehler auf einer einzelnen  Monatsrechnung. Untersucht wird vielmehr, ob die Kostenansätze und Methoden, auf denen die  Mautsätze beruhen, rechtlich Bestand haben. 

Pfnür beschreibt im Interview ein für Octagon Capital erstelltes Gutachten mit zwölf rechtlichen  Angriffspunkten zur Mautberechnung im Kalkulationszeitraum 2023 bis 2027. Diese betreffen nach  seiner Einschätzung sowohl methodische Fragen als auch einzelne Berechnungsansätze. Für den  CO₂-Aufschlag seit Dezember 2023 brauche es eine eigenständige juristische Argumentation. 

Der Anspruch der Experten: sich nicht von vornherein auf einen bekannten  Kostenbestandteil beschränken, sondern weitere rechtlich tragfähige Ansätze prüfen und  verfolgen. Zwölf Angriffspunkte sind dabei keine zwölf bereits gerichtlich bestätigten Fehler.

Potenzialeinschätzung: 10 bis 25 Prozent 

Nach eigenen Angaben halten Martin Pfnür und Björn Schürenberg bei erfolgreicher Durchsetzung  wesentlicher Angriffspunkte ein Erstattungspotenzial von 10 bis 25 Prozent der  Infrastrukturkosten der gezahlten Maut für möglich. 

Für Unternehmen ist diese Einschätzung relevant, weil sie verdeutlicht, welche wirtschaftliche  Größenordnung die Beteiligten mit der vertieften Prüfung verbinden. Sie ist jedoch keine gerichtlich  bestätigte Erstattungsquote und kein Mindestbetrag. Das tatsächliche Ergebnis kann niedriger  ausfallen oder eine Erstattung vollständig ausbleiben. 

Frühere Erfolge ersetzen nicht die Begründung neuer Ansprüche. Sie zeigen aber, welchen  Unterschied eine konsequente rechtliche Prüfung in einem konkreten Verfahren machen konnte. 

Rechtliche Erfahrung, Finanzierung und Dokumentenaufbereitung 

Martin Pfnür bringt Erfahrung aus Mautverfahren seit 2013 und aus der Vertretung einer Vielzahl  europäischer Transportunternehmen ein. Seine Kanzlei übernimmt die rechtliche Bewertung und  bei entsprechender Beauftragung die Durchsetzung. Herr Pfnür ist ein anerkannter und  renommierter Fachanwalt sowie ein bekannter Pionier im Bereich der Mauterstattung für die  Transport- und Logistikbranche. 

Björn Schürenberg erläutert die Finanzierungsseite: Octagon Capital prüft die Finanzierung  geeigneter Verfahren und übernimmt nach Zusage die vertraglich vereinbarten Kosten und Risiken  gegen eine Erfolgsbeteiligung. So müssen Unternehmen die abgedeckten Verfahrenskosten nicht  selbst vorfinanzieren. Selbst im Falle einer gerichtlichen Unterliegung fallen keine Kosten für die  Unternehmen an. 

Alexander Peisch ist Compliance-Dienstleister und Präsident der Nuance37 Genossenschaft. Er  koordiniert und strukturiert die Sammlung, Vollständigkeitskontrolle und professionelle  Aufbereitung der Mautunterlagen mit seinem Team bei Point Zero Legal. Die anwaltliche Beratung  bleibt Aufgabe der Kanzlei. 

Darin liegt der Ansatz von allen drei Experten: mögliche Ansprüche nicht nur anmelden, sondern  rechtlich vorbereiten, ihre Finanzierung klären und die notwendigen Nachweise zusammenführen.  Maßstab soll das wirtschaftlich sinnvolle, rechtlich durchsetzbare Ergebnis für das Unternehmen  sein. 

Erst das Potenzial verstehen. Dann entscheiden. 

Wer bereits eine Erstattung erhalten hat, sollte den bisherigen Prüfungsumfang kennen. Wer Maut  seit 2023 gezahlt hat, sollte mögliche weitere Ansprüche und Fristen individuell prüfen lassen. 

Im rund 17-minütigen Experteninterview erläutern Martin Pfnür, Björn Schürenberg und Alexander  Peisch die Hintergründe, die Finanzierung und die nächsten Schritte. 

Informieren Sie sich, bevor Sie mögliche Ansprüche als erledigt betrachten. 

Das vollständige Interview ansehen oder anhören: 

https://point-zero-legal.de/lkw-maut-erstattung-experteninterview?lang=de&country=DE 

https://podcast269f77.podigee.io/1-lkw-maut23 

https://maut23.de 

https://point-zero-legal.de

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