Lkw-Nachtfahrverbot auf den Bundesstraßen B 3 und B 252

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Das geplante Lkw-Nachtfahrverbot auf den Bundesstraßen B 3 und B 252 wird durch den Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) kritisiert.

 Nach dem Hessens Verkehrsminister Dieter Posch soll das Verbot ab 15. März 2010 zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens für alle Lkw ab 3,5 Tonnen und alle Anlieger gelten.

Das Angebot kann nur dann umgangen werden, wenn eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Die Unternehmen sind also gezwungen, 95 Euro pro Jahr für das erste und 45 Euro für jedes weitere Fahrzeug zu zahlen und darüber hinaus einen Fragenkatalog auszufüllen, wenn sie eine Genehmigung erhalten wollen. Im Falle der Nichteinhaltung des Verbotes droht nächtlicher Hausarrest bzw. Aussperrung aus dem eigenen Grundstück.

Nach dem Dr. Karlheinz-Schmidt, BGL-Hauptgeschäftsführer, wird das neue Nachtfahrverbot viele Arbeitsplätze gefährden. Das Verkehrsproblem könne gelöst werden, wenn man die A 49 ausbaut und ausreichende Ortsumgehungen einführt.

 
 

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transaktuell.de/nachrichten/datum/2010/03/02/bgl-kritisiert-lkw-nachtfahrverbot.html