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Der Bund wird eventuell bis zu 200 Millionen Euro für zu hoch berechnete Maut zurückzahlen müssen

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Das Parlament hat letzte Woche die zuvor falsch berechneten Mautsätze nach unten korrigiert. Darüber hinaus darf das BAG künftig auf die Mautdaten zugreifen, was illegale Kabotage-Praktiken deutlich erschweren wird. Die neuen Maßnahmen werden zudem Fake-Gastanks ein Ende setzen.

Für die zu hoch berechnete Maut wird der Bund möglicherweise sogar bis zu 200 Millionen Euro zurückzahlen müssen. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs mussten die Mautkosten für einen bestimmten Zeitraum nun rückwirkend nach unten korrigiert werden.  Im Oktober 2020 hat der EuGH entschieden, dass die Kosten der Verkehrspolizei in die Mautgebühren für die Benutzung des transeuropäischen Straßennetzes durch schwere Nutzfahrzeuge tatsächlich nicht miteinberechnet hätten werden sollen, da sie nicht zu den Infrastrukturkosten gehören. Eine polnische Spedition erhob zuvor in Deutschland Klage auf Rückzahlung der Mautgebühren und machte geltend, dass die Methode, nach der die von ihnen entrichteten Mautgebühren berechnet worden seien, unionsrechtswidrig sei und zu einer überhöhten finanziellen Verpflichtung geführt hatte.

Infolge des Urteils hat das Parlament die Gebühren letzte Woche nach unten korrigiert. Die neuen Mautsätze gelten rückwirkend ab dem 28.10.2020:

  • 7,5 t bis unter 12 t zGG: 6,5  Cent/km
  • 12 t bis 18 t zGG:  11,2  Cent/km
  • mehr als 18 t zGG mit bis zu 3 Achsen: 15,5 Cent/km
  • mehr als 18 t zGG mit 4 oder mehr Achsen: 16,9 Cent/km.
  • Die Anträge auf eine Rückerstattung können beim BAG eingereicht werden.

    Dafür werden aber die externen Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung steigen und zum 01.10.2021 wie folgt sein:

  • Euro 6:  1,2 Cent/km
  • EEV und Euro 5: 2,3 Cent/km
  • Euro 4 und Euro 3 PMK 2:  3,4 Cent/km
  • Euro 2:   7,8 Cent/km
  • Euro 1 und Fahrzeuge ohne Einstufung: 8,9 Cent/km. 
  • Schluss mit illegaler Kabotage

    Auf einer Veranstaltung des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. im Rahmen der Online-Messe „transport logistic 2021“ zum EU-Mobilitätspaket haben Branchenverbände erneut die Freigabe der Mautdaten für Kontrollen gefordert.  Diese Maßnahme wurde nun gebilligt.  Künftig wird das BAG Zugriff auf die Daten des Mautbetreibers Toll Collect haben. Die neuen Maßnahmen werden definitiv dazu beitragen, illegale Kabotage effektiver zu bekämpfen.

    Keine Kostenvorteile bei Fake-Gastanks mehr

    Das Parlament hat auch Maßnahmen durchgesetzt, die dem Missbrauch bei der Mautbefreiung für Gas-LKW ein Ende setzen werden.  Bisher ist es oft vorgekommen, dass sich vor allem  osteuropäische Transportunternehmen mit Fake-Gastanks Kostenvorteile gesichert hatten. Künftig werden aber nur Fahrzeuge, die  „werksseitig für den Betrieb mit CNG, LNG oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden“, von der Mautbefreiung profitieren.

    Foto: Pixabay/byrev

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