Mit Beschluss vom 27. September 2017 stellte die Europäische Kommission damals fest, dass Scania gegen die Vorschriften des Unionsrechts über das Kartellverbot verstoßen hatte, indem der Konzern sich von Januar 1997 bis Januar 2011 mit seinen Wettbewerbern an Absprachen zur Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für mittlere und schwere LKW im Europäischen Wirtschaftsraum beteiligte. Scania hat darauf eine Klage eingereicht, um eine Nichtigerklärung des Beschlusses zu erreichen. Die EU-Gericht hat diese nun abgewiesen und verhängte gegen den Konzern eine Geldbuße von 880 523 000 Euro.
Der angefochtene Beschluss wurde nach einem sogenannten „hybriden“ Verfahren erlassen, bei dem das Vergleichsverfahren und das ordentliche Verwaltungsverfahren in Kartellsachen verbunden werden. Jedes Unternehmen, an das die Mitteilung der Beschwerdepunkte gerichtet war, u. a. Scania, Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault erklärten sich gegenüber der Kommission bereit, Vergleichsgespräche aufzunehmen. Nach Gesprächen mit der Kommission beschloss Scania jedoch, sich aus diesem Verfahren zurückzuziehen. Daher erließ die Kommission gegenüber den Unternehmen, die einen förmlichen Vergleichsantrag gestellt hatten, einen Vergleichsbeschluss und setzte die Untersuchung gegen Scania fort.
Bisher hat sich Scania noch nicht zu dem Urteil geäußert. Der Konzern hat aber noch die Möglichkeit Einspruch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzulegen.
Hintergrund:
Nach den Feststellungen der Kommission haben alle großen europäischen Nutzfahrzeug-Hersteller über 14 Jahre hinweg verbotene Absprachen getroffen, unter anderem über ihre Listenpreise und die verspätete Einführung von Technologien zur Senkung von Emissionen. Spediteure und Transportunternehmer waren damit gezwungen erhebliche Preisaufschläge zu akzeptieren. Nach Berechnungen des Verbandes ELVIS waren die Kaufpreise teilweise um mehr als 10.000 Euro überteuert. Die Europäische Kommission hat gegen die Mitglieder des Kartells Geldbußen von insgesamt fast vier Milliarden Euro verhängt.