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Spanien begrenzt das Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften sowie verbietet Radarwarner

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Die spanische Regierung hat beschlossen, eine Reihe von Änderungen in der Straßenverkehrsordnung einzuführen. Das bisherige Tempolimit innerhalb geschlossener Ortschaften soll verschärft werden. Verkehrssünder werden künftig mit höheren Geldbußen rechnen müssen. Überdies wird auch die Nutzung der Radarwarner verboten sein.

Um die Verkehrssicherheit in Städten zu erhöhen, hat das spanische Innenministerium beschlossen, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten zu senken:

– Auf Einbahnstraßen, bei denen sich ein Bürgersteig auf Straßenniveau befindet, beträgt die Begrenzung 20 km/h anstelle der derzeitigen 50 km/h.

– Auf Straßen mit einer Fahrspur in jede Fahrrichtung beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.

– Auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in eine Richtung beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.

Diese neue Maßnahme in Form der Geschwindigkeitsbegrenzung hat zum Ziel, Unfälle zu reduzieren, weil die Unfallzahlen erheblich gestiegen sind. Sie dient auch dazu, die Änderung des Verkehrsmodells in Städten zu vertiefen und die Attraktivität der Autonutzung zu verringern “, erklärt Fernando Grande Marlaska, der spanische Innenminister, der von der Tageszeitung El País zitiert wird.

Die Änderungen umfassen auch die Höhe der Geldbußen. Wer zu schnell in geschlossenen Ortschaften fährt, muss künftig mit folgenden Konsequenzen rechnen:

– Eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro bei der Fahrt zwischen 31 und 50 km / h,

– Eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro bei der Fahrt zwischen 51 und 60 km / h,

– Eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro und 4 Strafpunkte bei der Fahrt zwischen 61 und 70 km / h,

– Eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro Geldstrafe und 6 Strafpunkte bei der Fahrt zwischen 71 und 80 km / h,

– Eine Geldbuße in Höhe von 600 Euro und 6 Strafpunkte bei einer Geschwindigkeit von 81 km / h und mehr.

Die Änderungen der Geschwindigkeitsbegrenzung und der damit verbundenen Geldbußen sind nur einige der vom Innenministerium vorgesehenen Maßnahmen. Die Anzahl der Strafpunkte für bestimmte Verkehrsverstöße wird ebenfalls erhöht. Zum Beispiel für die Handynutzung am Steuer erhält der Fahrer bald nicht mehr 3, sondern 6 Strafpunkte. Wer ohne Sicherheitsgurte fährt, wird mit 4, und nicht 3 mehr, Strafpunkten bestraft.

Darüber hinaus hat die Regierung beschlossen, eine Gesetzeslücke zu beseitigen, die es bisher schwierig gemacht hat, Radarwarngeräte zu bekämpfen. Derzeit wird nur die Verwendung, und nicht die Tatsache des Besitzes, von Anti-Radar-Geräten und Geräten mit Apps mit der Warnfunktion bestraft. In der Praxis war es fast unmöglich, den Fahrer auf frischer Tat zu erwischen, weil die zur Kontrolle angehaltenen Personen die jeweiligen Geräte schnell ausschalten konnten. Nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen wird auch allein der Besitz sanktioniert. Die Strafe beträgt 500 EUR und 3 Strafpunkte.

Die Änderungen sollen am 2. Januar 2021 in Kraft treten, aber nach der Veröffentlichung des Gesetzes werden die Straßenverwalter noch 6 Monate Zeit, d. h. bis zum 12. Mai 2021, haben, um die Kennzeichnung der neuen Tempolimits anzupassen.

Foto: Fot. Pixabay/NakNakNak

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