Quelle: Ver.di

Tarifrunde Deutsche Post AG: ver.di beginnt Urabstimmung am Montag

Nach dem Scheitern der Tarifverhandlungen für die rund 160.000 Tarifbeschäftigten der Deutschen Post AG hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Urabstimmung über die Ablehnung des von den Arbeitgebern in der dritten Verhandlungsrunde vorgelegten Angebotes und die Durchführung unbefristeter Arbeitskampfmaßnahmen eingeleitet. Die Urabstimmung findet von Montag, 20. Februar 2023, bis Mittwoch, 8. März 2023, statt. Die Urabstimmung ist eine Abstimmung der ver.di-Mitglieder bei der Deutschen Post AG; sollten mehr als 75 Prozent der Befragten das Angebot ablehnen, wird ver.di unbefristete Arbeitskampfmaßnahmen einleiten.

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16.02.2023

Das von den Arbeitgebern vorgelegte Angebot ist weit von unseren Forderungen entfernt“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende und Verhandlungsführerin Andrea Kocsis. „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, die Reallohneinbußen der Beschäftigten auszugleichen. Insbesondere die lange Laufzeit von 24 Monaten und die geringe Entgelterhöhung im Jahr 2024, die für die meisten Beschäftigten weniger als zwei Prozent betragen würde, erhöhen das Risiko weiterer Reallohnverluste. Jetzt liegt es an unseren Mitgliedern, den Arbeitgebern klare Kante zu zeigen und für ihre Interessen einzustehen.“

ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Post AG eine Entgelterhöhung von 15 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von zwölf Monaten. Bei der DP AG sind fast 90 Prozent der Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 3 eingruppiert. Das Monatsgrundentgelt in diesen Entgeltgruppen beträgt zwischen 2.108 und 3.090 Euro brutto. Diese Tarifbeschäftigten sind im besonderen Maße von der hohen Inflation betroffen, da sie einen großen Anteil ihres Nettoeinkommens für Nahrungsmittel und Energie aufbringen müssen. Die letzte Tariferhöhung im Januar 2022 betrug bei der DP AG zwei Prozent

Das Angebot der Arbeitgeber ist komplex; es kombiniert steuer- und abgabenfreie Zahlungen mit tabellenwirksamen Festbeträgen, sodass es individuell prozentual unterschiedliche Auswirkungen gibt. In der Gesamtbetrachtung ist zudem zu berücksichtigen, dass der größte tabellenwirksame Erhöhungsschritt erst im letzten Monat der Laufzeit (Dezember 2024) erfolgen soll, während die steuer- und abgabenfreien Zahlungen zum 1. Januar 2025 auslaufen.

Im Einzelnen sieht das Angebot Folgendes vor: Von Januar bis Dezember 2023 erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichs-Sonderzahlung von monatlich 150 Euro; von Januar bis Dezember 2024 beträgt diese Zahlung monatlich 100 Euro. Von Januar 2024 bis einschließlich November 2024 erhalten sie eine tabellenwirksame Festbetragserhöhung von 150 Euro monatlich; ab Dezember 2024 (letzter Monat der Laufzeit des Tarifvertrages) wird dieser Betrag um weitere 190 Euro pro Monat erhöht.

ver.di hatte in den Verhandlungen ihre Bereitschaft erklärt, über eine Festbetragserhöhung bei einer kurzen Laufzeit zu verhandeln. Die Eigenschaft einer Festbetragserhöhung ist, dass untere Einkommen überproportional erhöht werden. Allerdings bleibt die DP AG mit der im Angebot vorgesehenen tabellenwirksamen Erhöhung von 150 Euro im Januar 2024 und weiteren 190 Euro ab Dezember 2024 weit hinter den Möglichkeiten zurück, die die Festbetragserhöhung bietet. Die durchschnittliche Erhöhungswirkung der angebotenen Festbetragserhöhungen gewichtet über alle 160.000 Tarifbeschäftigte liegt nur bei 9,9 Prozent in 24 Monaten. Damit wird die Festbetragserhöhung faktisch zum Tarifsparmodell für die DP AG.

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