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Trassenpreise: Mehrere Verkehrsunternehemen klagen gegen massive Erhöhungen

Mehrere Güterbahn-Unternehmen wehren sich gegen höhere Gebühren für die Schiene. Das Preissystem für die Nutzung der Schienenstrecken des Bundes wird einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen.

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Beim Verwaltungsgericht Köln haben mehrere Verkehrsunternehemen gemeinsam Klage erhoben, um die kürzlich von der Bundesnetzagentur genehmigte Trassenpreissteigerung im Schienengüterverkehr um 16,2 Prozent zu verhindern, teilt Die Güterbahnen mit.

Die Trassenpreise werden für jeden Kilometer einer Zugfahrt auf dem Netz der DB InfraGO erhoben. Aktuell verlangt die DB-Tochter 3,21 Euro für einen „Standard-Güterzug“, ab Mitte Dezember sollen es 3,73 Euro sein.

Unter den Klägern befinden sich laut Medienberichten außer der Güterbahn-Unternehmen auch mehrere Tochterunternehmen der Deutschen Bahn – die InfraGo selbst sowie DB Cargo und DB Fernverker.

Wie Die Güterbahnen weiter berichten, habe im Wettbewerb mit dem LKW, aber selbst im Kombinierten Verkehr Straße/Schiene, schon die drastische ad-hoc-Kürzung der bisherigen Schienennutzungsgebühren Ende 2023 die Güterbahnen massiv geschädigt und geschwächt und weitere Kostensteigerungen können die Unternehmen nicht an die Endkunden weitergeben, zahlreiche Verkehre werden unwirtschaftlich und gehen von der Schiene auf die Straße.

Explodierende Trassenpreise sind klimaschädlich. Wie bei einer Waage schnellt der CO2-Ausstoß in die Höhe, wenn der Marktanteil der Schiene im Güterverkehr infolge stark steigender Trassenpreise sinkt. Die Klage soll diesen Effekt vermeiden und die Schiene stärken, wenn es die Politik schon nicht anders bewerkstelligt“, so der Güterbahnen-Vorstandsvorsitzender Ludolf Kerkeling.

Die Preiserhöhung Ende 2024 wird auf einen Schlag höher ausfallen als in den vorangegangenen fünf Jahren zusammen. In den Folgejahren drohen weitere erhebliche Trassenpreiserhöhungen. Deshalb streben die Unternehmer mit ihrer Klage eine grundlegende Änderung des im Eisenbahnverkehrsgesetz verankerten Systems zur Festlegung der Schienennutzungsgebühren an.


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