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Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments befürwortet Handwerkerausnahme von der Maut

Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat jüngst die Handwerkerausnahme von der Maut befürwortet. Wenn das Europaparlament zustimmt, darf diese in Deutschland in Kraft bleiben.

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Wie der Zentralverbands Deutsches Baugewerbe mitteilt, hatten die EU-Verkehrsminister Ende 2020 eine Einigung erzielt, die es den EU-Mitgliedsländern überlässt, Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes von der Maut auszunehmen, wenn sie damit ihre Materialien befördern. Jetzt hat der Verkehrsausschuss des Europaparlaments diese Ausnahme bestätigt. Ursprünglich sollten diese Fahrzeuge  in die streckenabhängige LKW-Maut einbezogen werden.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßte die Entscheidung des Verkehrsausschusses.

Die Handwerkerausnahme ist dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.

Anders als im Transportgewerbe kann die streckenbezogene Maut im Baugewerbe keine Lenkungswirkung entfalten, da die Baubetriebe die Transporte nicht auf andere Verkehrsträger verlagern können. Gerade im ländlichen Raum sind längere Anfahrtswege unumgänglich, betont der Verband in einer Mitteilung.

Wenn das Europaparlament dem Votum des Verkehrsausschusses zustimmt, darf die Handwerksausnahme von der Maut in Deutschland in Kraft bleiben.

 

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