Winterreifen: wann und wo sind sie Pflicht

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Seit 2010 besteht in Deutschland eine gesetzliche Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie Glatteis, Schneeglätte oder Schneematsch müssen Autofahrer mit Winterreifen unterwegs sein.


Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur auf Qualität, individuelle Fahreigenschaften und den Preis achten, sondern auch auf das sogenannte „Alpine“-Symbol. Seit Juni 2017 dürfen bei Eis und Schnee nur Reifen mit Schneeflockensymbol benutzt werden. Die bis dahin vorgeschriebenen M+S-Reifen werden bis 30. September 2024 noch als Winterreifen anerkannt, wenn sie vor dem 01. Januar 2018 produziert wurden. Oftmals befinden sich beide Kennzeichnungen gleichzeitig auf einem Reifen.

Auf Lkw ist diese Regelung nicht eins zu eins übertragbar, berichtet das Online-Portal br.de. Denn tatsächlich gibt es bei Lkw nicht den klassischen Unterschied zwischen Sommer- und Winterreifen. Die meisten Lastwagen sind mit Ganzjahresreifen unterwegs.

Lastwagenfahrer müssen aber genauso wie Autofahrer auf winterliche Straßen vorbereitet sein, bestätigt Andreas Hölzl vom ADAC.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen verboten. Sonst droht Bußgeld in Höhe von 75 Euro.

Neu ist aber, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei den winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt. Das betrifft insbesondere Autovermieter.

Wie sieht das woanders aus?

In vielen europäischen Ländern gilt eine Winterreifenpflicht, teilweise jedoch mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen, z. B. hinsichtlich des Zeitraums. In Finnland müssen Winterreifen vom 1. Dezember bis zum 28. Februar genutzt werden. In Großbritannien, Griechenland, Dänemark, Polen und anderen Ländern gibt es hingegen keine Winterreifenpflicht.

Alle Fahrer sollten sich vor einer Reise ins Ausland über die dort herrschenden Vorschriften im Hinblick auf die Bereifung informieren.

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