Am 23. Juli 2016 ist in Italien ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern in Kraft getreten, das auch den Transportsektor betrifft.
Das neue Gesetz hat zum Ziel die Arbeitsbediengungen von entsandten Arbetinehmern und Italienern gleichzustellen. Bisher hat aber Italien keinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Die Neuregelung gilt lediglich für Kabotage. Ob auch andere Beförderungen betroffen sind, muss noch geklärt werden.
Unternehmer, die Transporte in Italien ausführen, sind verpflichtet 24 Stundenvor Beginn eines Transports das italienische Arbeitsministerium zubenachrichtigen. Somit müssen sie das Ministerium von der Zahl der entsandten Arbeitnehmer, Beginn und Ende der Entsendung, Ort der Durchführung usw. informieren.
Darüber hinaus müssen sie während der Entsendung und bis zwei Jahre nach der Entsendung folgende Dokumente aufbewahren:
– den Arbeitsvertrag
– die Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
– Beginn, Ende und Dauer der zugrunde liegenden Arbeitszeit
– eine Dokumentation über Gehaltszahlungen
– Angaben zur Sozialversicherung
– Angaben zumentsendenden Unternehmen