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Alex McDonald von CustomsLink beantwortet Ihre Fragen zur Sicherheitserklärung EU nach GB (Safety & Security Declaration)

Lesezeit 10 Min.

Ende Januar 2025 treten die Vorgaben für die Sicherheitserklärung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, die so genannten S&S GB ENS-Vorschriften, in Kraft. Alex McDonald ist Geschäftsführer der führenden Zollagentur CustomsLink und beantwortet einige der häufigsten Fragen der Branche zu S&S GB.

  1. Wer ist verantwortlich?
  2. Welche Angaben sind für Ihre GB ENS erforderlich?
  3. Erstellung und Übermittlung der GB ENS
  4. Einzel- vs. Mehrfachlieferungen
  5. Wann wird die GB ENS benötigt?

Was bedeutet S&S GB?

Die neue Sicherheitserklärung für Großbritannien (Safety & Security Great Britain oder S&S GB) ist eine Art summarische Eingangsanmeldung, die den Grenzschutzbehörden helfen soll, das Risiko der nach Großbritannien eingeführten Waren zu bewerten. Sie wird auch als GB ENS bezeichnet.

Wenn die neue Maßnahme zum Stichtag, dem 31. Januar 2025, eingeführt ist, wird sie für die meisten GB-Importeure zur gesetzlichen Vorschrift. Unser Expertenteam steht Ihnen 7 Tage die Woche zur Verfügung, um Sie bei Ihren Zollangelegenheiten zu unterstützen – natürlich auch bei S&S GB. Bis zum 31. Januar 2025 können Sie unser GB ENS-Tool sogar kostenlos nutzen und sich darin schulen lassen.

Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften von S&S GB verantwortlich?

Verantwortlich ist der Beförderer, also der Eigentümer des aktiven Beförderungsmittels, wenn die Waren die Grenze erreichen. Wichtig ist, dass Sie wissen, wer der Beförderer ist.

Für unbegleitete Fracht gilt der Fährbetreiber als Frachtführer. Es ist zu erwarten, dass der Fährbetreiber in seinen Geschäftsbedingungen eine Übertragung der Verantwortlichkeit regelt. Für das Transportunternehmen ist es umso wichtiger, die Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die Haftung zu überprüfen.

Bei fahrerbegleiteter Fracht gilt dagegen der Spediteur als Frachtführer und ist daher verantwortlich.

Auf der Nordsee sehen die Dinge etwas anders aus. Es ist bekannt, dass die Fährbetreiber im Rahmen ihres Dienstes auf der Nordsee die ENS sowohl für unbegleitete als auch für begleitete Fracht ausfüllen.

Was ist für S&S GB erforderlich?

Es sind viele Angaben erforderlich. Sie alle sind notwendig, um die Grenzen zu sichern und die Zollvorschriften einzuhalten. Transportunternehmen müssen in der Lage sein, die folgenden Informationen bereitzustellen:

  • Name und Anschrift des Versenders (EORI-Nummer, falls vorhanden)
  • Name und Anschrift des Empfängers (EORI-Nummer, falls vorhanden)
  • GB EORI-Nummer des Beförderers (für Fahrzeuge in Begleitung eines Fahrers)
  • Beschreibung der Waren
  • Referenznummer
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (begleitet), IMO (unbegleitet)
  • Anhänger-Plombe (sofern vorhanden)
  • Grenzübergangsstelle der Einreise (HMRC-Ortscode – z. B. GB000060)
  • Voraussichtliches Ankunftsdatum und Ankunftszeit.
  • Gesamtanzahl der Packstücke und ihr Gewicht
  • Art der Packstücke
  • Besondere Kennzeichen und Referenznummern

Um den Vorschriften zu genügen, sollten Sie alle Länder, die Sie durchfahren, in der gleichen Reihenfolge auflisten, in der die Waren durch diese Länder befördert werden – also in chronologischer Reihenfolge.

Wir empfehlen außerdem, dass die Transportunternehmen die Waren so detailliert wie möglich beschreiben. Die HMRC hat klargestellt, dass sie Transparenz und Klarheit erwartet. Verwenden Sie also zum Beispiel statt „Autos“ in der Warenbeschreibung spezifischere Begriffe wie „Ford Fiesta“, „VW Polo“. Anstelle von „Bekleidung“ sollten Sie „Herrenhemden“ oder „Jacken“ usw. verwenden.

Das CustomsLink GB ENS-Tool, das Teil unseres Grenz-Toolkits für Speditionen und in mehreren Sprachen verfügbar ist, benachrichtigt Sie über fehlende Datenfelder. Dadurch wird es viel einfacher, die richtigen Informationen für Ihre GB ENS bereitzustellen.

Wann muss S&S GB übermittelt sein?

Dies hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Generell gilt, dass Waren, die für die vorübergehende Lagerung oder GVMS-Häfen bestimmt sind, vor dem Check-in des Fahrzeugs angemeldet werden müssen. 

Bei RoRo-Fähren gilt dies bis zu zwei Stunden vor dem Eintreffen der Waren in GB, und bei LeShuttle (Eurotunnel)-Fracht sollte dies mindestens eine Stunde vor dem Eintreffen der Waren am Terminal geschehen.

Kann ein Dritter meine GB ENS für mich erstellen?

Ihr Kunde kann die GB ENS ausfüllen. Als Transportunternehmen sind Sie jedoch gesetzlich verpflichtet, für die Übermittlung und Richtigkeit dieser Daten zu sorgen.

Seit mehreren Jahren haben wir bei CustomsLink intensiv daran gearbeitet, eine praktische Lösung für GB ENS zu entwickeln, mit der Transportunternehmen ihre S&S GB einreichen und den Prozess rationalisieren können. Außerdem können Sie die Anwendung bis zum Stichtag 31. Januar kostenlos nutzen, damit Sie und Ihr Team sich auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.

Wie ändere ich eine bestehende GB ENS? 

Bei Änderungen Ihrer Daten sollten Sie eine neue GB ENS einreichen. Wenn sich beispielsweise die Menge der beförderten Waren ändert oder die Ankunftszeit erheblich abweicht. Verweisen Sie einfach auf die alte MRN in Ihrer ENS.

Beachten Sie bitte, dass Sie die alte MRN nicht in Ihren GMR aufnehmen sollten, um die Vorschriften einzuhalten.

Was passiert nach dem Einreichen Ihrer GB ENS?

Nachdem Sie Ihre GB ENS eingereicht haben, werden die Daten überprüft. Sobald sie akzeptiert sind, sollten Sie innerhalb weniger Minuten eine MRN erhalten. Anschließend werden die Daten von den Behörden einer Risikobewertung im Hinblick auf die nationale Sicherheit unterzogen und von der britischen Grenzpolizei zur Umsetzung der entsprechenden Kontrollen verwendet.

Kann ich eine GB ENS für mehrere Lieferungen in demselben Anhänger einreichen?

Erfreulicherweise ist dies sehr gut möglich. In S&S GB können mehrere Empfänger und Absender eingegeben werden. Dennoch müssen Sie alle Waren auf dem Anhänger beschreiben und angeben, wie sie verpackt sind.

Außerdem möchte ich die Transportunternehmen darauf hinweisen, dass bei unbegleiteten Anhängern der Verladeort der Ausgangshafen und der Entladeort der Eingangshafen ist.

Wann ist die Erklärung für eine Einzellieferung einzureichen?

Wenn Sie mehrere Sendungen für einen einzigen Transport abholen, benötigen Sie einen einzigen Eintrag.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn Mariusz eine Ladung in Deutschland (die für London bestimmt ist) und eine zweite Ladung in Frankreich abholt (die für Birmingham bestimmt ist). Es handelt sich dann um zwei getrennte Sendungen, die von verschiedenen Orten in verschiedene Orte gehen. Deshalb sind zwei ENS erforderlich, jeweils eine für jede Ladung.

Wann ist die Erklärung für mehrere Lieferungen einzureichen?

Eine Mehrfacherfassung von Sendungen ist erforderlich, wenn Sie Lieferungen für verschiedene Absender und Empfänger von derselben Verladestelle zu derselben Ablieferungsstelle (Sammelgut von Lager zu Lager) und über dieselben Transportwege befördern.

Ist für Nordirland eine GB ENS notwendig?

Ja, für Einfuhren nach Nordirland müssen Sie weiterhin ENS-Meldungen bearbeiten. Dies gilt übrigens auch schon seit dem Brexit. In Nordirland müssen Sie eine ENS-Meldung einreichen, aber dies geschieht über ICS2 und nicht über S&S GB. Auch nach der vollständigen Umsetzung des Windsor-Frameworks wird eine ENS für Importe aus Nordirland obligatorisch sein.

Um Ihre ENS für Nordirland einzureichen, können Sie TSS oder unser CustomsLink Grenz-Toolkit für Speditionen verwenden.

Brauche ich eine ENS für Verbindungen von Nordirland zum britischen Festland?

Eine ENS ist für Einfuhren vom britischen Festland aus Nordirland nicht erforderlich. Kommen die Güter jedoch aus der Republik Irland (über Nordirland), ist eine GB ENS erforderlich.

Darüber hinaus ist für Einfuhren vom britischen Festland aus der Republik Irland eine GB ENS erforderlich. Ausgenommen sind Waren, die von Nordirland über ROI auf das britische Festland gelangen.

Benötige ich für Leerfahrten eine GB ENS?

Das ist eine sehr gute Frage! Es hängt davon ab, ob die Waren begleitet oder unbegleitet befördert werden. Bei begleiteter Beförderung wird wahrscheinlich keine GB ENS benötigt, wenn das Fahrzeug leer ist. Ist das Fahrzeug jedoch im Rahmen eines Beförderungsvertrags mit der Fährgesellschaft im Einsatz, dann benötigen Sie eine GB ENS. 

Bei unbegleiteter Fracht benötigen Sie für leere Fahrzeuge/Anhänger immer eine GB ENS. Der Grund liegt darin, dass das Fährunternehmen einen Beförderungsvertrag mit dem Transportunternehmen hat.

Benötige ich eine GB ENS für Transitlieferungen?

Ja, denn S&S GB bezieht sich auf die Sicherheit von Waren, die in ein Zollgebiet gelangen. Daher ist eine GB ENS für Transitsendungen erforderlich.

Ist eine GB ENS für persönliche Gegenstände erforderlich?

Wenn das Fahrzeug mit den persönlichen Gegenständen als Fracht im Rahmen eines Beförderungsvertrags gebucht wird, ist eine GB ENS erforderlich.

Benötige ich eine GB ENS für leere Fahrzeuge?

Ja, auch hier gilt, dass eine GB ENS erforderlich ist, wenn das leere Fahrzeug als Fracht im Rahmen eines Beförderungsvertrags gebucht wird.

Ist eine GB ENS für Waren erforderlich, die mit einem Carnet ATA befördert werden?

Wird das Fahrzeug, das die Waren befördert, als Fracht im Rahmen eines Beförderungsvertrags gebucht, ist eine GB ENS erforderlich.

Haben Sie Tipps für Transportunternehmen, die diese neuen Vorschriften erfüllen müssen?

Auf jeden Fall! Von Transportunternehmen wird viel verlangt, aber genau dafür wurde CustomsLink geschaffen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Transportunternehmen bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu helfen. Ich kann mit Stolz sagen, dass unsere maßgeschneiderte Lösung für S&S GB bereits Hunderte von großen und kleinen Transportunternehmen bei der Vorbereitung und Schulung ihrer Teams für GB ENS unterstützt.

Das Tool kann bis zum 31. Januar kostenlos genutzt werden, so dass sich die Transportunternehmen zum Nulltarif an die neuen Vorschriften gewöhnen können. Sie finden die neue Anwendung im Grenz-Toolkit für Speditionen auf unserer Website. Besuchen Sie einfach unsere Website oder rufen Sie uns an: +44 (0)1772 368 002. Wir freuen uns auf Sie!

Den professionellen Kundenservice von CustomsLink erreichen Sie auch per E-Mail an help@customs-link.com