Aussetzung der Mauterhöhung zum 01.01.2011 – eine Frage des politischen Anstands und der Glaubwürdigkeit

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25.08.2010

BGL, Frankfurt am Main, 25.08.2010: Mitten in der tiefsten Rezession der Nachkriegsgeschichte wurde das Transportgewerbe im Jahr 2009 mit einer 50-prozentigen Mauterhöhung konfrontiert. Der damals amtierende Bundesminister für Verkehr setzte dieses Vorhaben ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze im mittelständischen Verkehrsgewerbe durch. Entsprechend einschneidend sind die Folgen für das Transportgewerbe und die Arbeitsplätze im Jahr 2009 gewesen. Die Zahl der Insolvenzen liegt weit über dem Durchschnitt der Wirtschaft, viele Betriebe haben aufgeben müssen.

Die Fehlentscheidung der Mauterhöhung zur Unzeit wurde durch die neu gewählte Bundesregierung nicht zurückgenommen. Man verständigte sich im Koalitionsvertrag allerdings auf ein Mautmoratorium, das eine weitere Belastung des Gewerbes in dieser Legislaturperiode ausschließen soll. Demzufolge war und ist es nur folgerichtig, die noch vom früheren Bundesminister zu verantwortende Mauterhöhung für Euro III-Fahrzeuge zum 01.01.2011 nicht in Kraft treten zu lassen. Die Koalitionsvereinbarung, der politische Anstand und die Glaubwürdigkeit der Bundesregierung gebieten diese Maßnahme. Es geht um Schadensbegrenzung, wenn schon eine Wiedergutmachung nicht möglich erscheint.

Wenngleich durch einige Verkehrspolitiker im Einklang mit zum Teil selbsternannten Vertretern der Schiene und aus Umweltverbänden heraus diese Maßnahme als Subventionierung und Rückschritt in der Umweltpolitik kritisiert wird, ist die Haltlosigkeit dieser Argumentation offenkundig. Bereits jetzt zahlen Euro III-Fahrzeuge über die so genannte Mautspreizung eine um mehr als 30 % höhere Maut als die modernsten Fahrzeuge mit Euro V-Motoren.

Bei Euro III-Fahrzeugen handelt es sich keineswegs um „alte Stinker“, sondern um Fahrzeuge, die im Rahmen von Förderprogrammen zum Umweltschutz angeschafft wurden und in der Regel zwischen vier und fünf Jahre alt sind. Außerdem wird verdrängt, dass aus der Lkw-Maut mehr als eine Milliarde Euro direkt in die Schieneninfrastruktur investiert wird. Diese „Querfinanzierung“ der Schiene mit Mautmitteln hat das Gewerbe bisher klaglos mitgetragen, um einen bedarfsgerechten Ausbau aller Verkehrswege in Deutschland sicherzustellen.

Wenn so viel Geld von der Straße für die Schiene abgezweigt wird und seit 2009 ein Mautsonderopfer von mehr als einer Milliarde Euro jährlich zusätzlich vom mittelständischen Gewerbe kassiert wird, dann sollte dies auch Kritikern genügen. „Der Bogen ist überspannt und die wirtschaftliche Belastungsfähigkeit der Betroffenen längst überschritten. Es wird Zeit in der Politik und bei Interessenverbänden zu begreifen, dass das Pferd, das den Wagen zieht, nicht andauern geschlagen werden darf oder seine Futterration gekürzt bekommt. Ohne Lkw läuft nichts, nicht einmal auf der Schiene“, meint BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Schmidt. Von 9,75 Milliarden Euro geplanten Investitionen für Straßen- und Schienenwege sowie für Binnenwasserstraßen in 2011 kommen 4,5 Milliarden Euro aus der Lkw-Maut.

Ca. 16 Milliarden Euro dürfte der Lkw noch über Kraftfahrzeugsteuern und Mineralölsteuern in die Haushaltskasse einzahlen. Vor diesem Hintergrund ist der Lkw als Stütze des Haushalts und zur Finanzierung der Infrastruktur gar nicht wegzudenken. Von einer „Subventionierung“ des Straßengüterverkehrs zu sprechen, ist in dieser Situation und der Rolle der Straßennutzer als Steuern- und Gebührenzahler den mündigen und informierten Bürger dieses Landes nicht zuzumuten.

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.bgl-ev.de/web/presse/index_detail.htm&news=2010DA25082010152911.NEW