Neue ADR-Vorgaben: Übergangsfrist endet
Die seit Januar geltenden Änderungen im Gefahrgutrecht (ADR 2025) müssen ab dem 1. Juli verpflichtend umgesetzt werden. Die wichtigsten Neuerungen:
- Dokumentation im Fahrerhaus: ADR-Papiere dürfen sich künftig nur noch im Führerhaus befinden – nicht mehr an anderer Stelle der Transporteinheit. Das betrifft vor allem Verlader und Spediteure mit eigenen Gefahrgutprozessen.
- Schulungspflicht auch für LQ-Transporte: Fahrer, die gefährliche Güter in begrenzten Mengen (LQ) wie Farben oder Aerosole transportieren, unterliegen ab sofort einer Schulungspflicht nach ADR – bisher war dies nicht erforderlich.
- Neue UN-Nummern: Für Natrium-Ionen-Batterien, Elektrofahrzeuge und spezielle Löschmittel gelten neue Klassifizierungen mit zusätzlichen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben.
- Strengere Regeln für Abfälle und Asbest: Der Transport gefährlicher Abfälle wie Asbest wird ebenfalls neu geregelt. Dazu zählen aktualisierte Vorschriften für Verpackung, Schüttgut-Transporte und geeignete Behälter.
Niederlande: Weitere Null-Emissions-Zonen
Zum 1. Juli dehnt die niederländische Regierung ihr ZES-Programm auf Enschede aus – zusätzlich zu Städten wie Den Bosch, Groningen und Haarlem. Es gelten folgende Übergangsfristen:
- Euro-5-Transporter: bis Ende 2026
- Euro-6-Transporter: bis Ende 2027
- Euro-6-Lkw: Fahrzeuge, die am 1.1.2025 maximal fünf Jahre alt sind (bei Sattelzugmaschinen acht Jahre), dürfen bis Ende 2029 einfahren.
Diese Regelungen zwingen viele Unternehmen zur langfristigen Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge.
Italien: „Port Fee“ in Livorno
Spediteure, die Hafenverkehre über Livorno abwickeln, müssen ihren Kunden ab Juli eine zusätzliche Gebühr („PORT FEE“) für Verzögerungen in Be- oder Entladung in Rechnung stellen. Hintergrund sind chronische Engpässe an den Terminals.
Livorno reiht sich damit in eine Liste anderer italienischer Häfen wie Genua, Neapel, Venedig oder La Spezia ein, wo die Transportbranche zunehmend Kosten für Wartezeiten an die Verlader weitergibt.
Tschechien: Neue Straßenverkehrsaufsicht „INSID“
Mit INSID führt Tschechien zum 1. Juli 2025 eine unabhängige Behörde zur Kontrolle des gewerblichen Straßengüterverkehrs ein – neben Polizei und Zoll. Die Aufgaben umfassen:
- Fernüberwachung von Fahrtenschreibern per DSRC
- Wiegen während der Fahrt via WIM-System
- Automatisierte Bußgeldverfahren ohne Anhalten des Fahrzeugs
INSID kann eigenständig Fahrzeuge anhalten, Verwaltungsentscheidungen treffen und Bußgelder von bis zu 500.000 CZK verhängen – das entspricht rund 19.800 Euro. Für Speditionen bedeutet das: mehr Kontrolle, höhere Transparenz, aber auch deutlich mehr regulatorischer Druck.
Rumänien: Aufschub bei e-Transport-Bußgeldern
Die ursprünglich zum 1. Juli 2025 geplanten Sanktionen für Verstöße gegen das RO e-Transport-System wurden auf Ende des Jahres verschoben. Grund sind technische Schwierigkeiten und Umsetzungsprobleme in der Branche.
Kritik kam unter anderem vom Branchenverband UNTRR, der fehlende API-Stabilität, englischsprachige Anleitungen sowie die Mehrbelastung durch manuelle Eingaben außerhalb der Arbeitszeit bemängelte. Auch das Finanzministerium räumte Defizite ein und will die verpflichtenden Regelungen später nachholen.