Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann hat vor kurzem auf eine Frage des Verkehrsexperten Matthias Gastel die Quartalsergebnisse des BAG zu den Kabotage-Kontrollen präsentiert. Wie aus der Antwort hervorgeht, war die Zahl der Kabotage-Verstöße auf einem ähnlichem Niveau wie im Vorjahreszeitraum.
Das Portal “verkehrsrundschau.de” berichtet, dass das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in den Monaten Januar, Februar und März 2020 264 Bußgeldbescheide wegen Kabotage-Verstößen ausgestellt und rund 560.000 Euro einkassiert hatte. Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2019 wurden 279 Bußgelder erlassen. Die Zahlen untergraben demnach die These, dass durch die Corona-Krise bedingten Lockerungen von Vorschriften die Kabotage-Verstöße extrem zunehmen wird.
Viele Transportunternehmen und Logistikverbände hatten große Befürchtungen, dass sich osteuropäische Wettbewerber Vorteile durch Verstöße verschaffen würden, was den Wettbewerbsdruck zusätzlich steigern würde. Wie es sich jetzt herausstellt, war diese Angst unbegründet.
Zu ähnlichen Erkenntnissen führen auch die Ergebnisse einer Kontrolle des BAG. Bei 19 Fahrzeugen, deren Verwendung im Hinblick auf Kabotagebeförderungen überprüft wurden, konnte bei einem ein Verstoß festgestellt werden.Die Kontrollen fanden am 20.April 2020 im Bereich des Logports Duisburg, im Hafen Mannheim und in München (Großmarkthalle) statt.
Gemäß den Vorschriften sind im Anschluss an einen in Deutschland vollständig entladenen grenzüberschreitenden Transport maximal drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen zulässig, auch kurz “3 in 7“ – Regel genannt.
Foto:Flickr.com