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Brexit: EU-Kommission schlägt gezielte Notfallmaßnahmen für einen möglichen No-Deal vor

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Obwohl es bisher zu keinem Durchbruch in den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich gekommen ist, hat gestern die Europäische Kommission gezielte Notfallmaßnahmen vorgelegt, um es zu verhindern, dass Straßengüter-, Luft- und Bahnverkehr zwischen der EU und Großbritannien nach dem Brexit zusammenbricht.

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 10. Dezember gezielte Notfallmaßnahmen vorgelegt, die grundlegende Luft- und Straßenverkehrsverbindungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich gewährleisten und Schiffen der EU und des Vereinigten Königreichs gegenseitigen Zugang zu Fanggebieten in den Gewässern der jeweils anderen Partei ermöglichen sollen.

Mit den Notfallmaßnahmen soll der Zeitraum überbrückt werden, in dem kein Abkommen in Kraft ist. Sollte kein Abkommen zustande kommen, laufen die Maßnahmen nach einer festgelegten Zeit wieder aus.

Die Verhandlungen gehen weiter. Da das Ende des Übergangszeitraums jedoch kurz bevorsteht, gibt es keine Garantie dafür, dass, falls ein Abkommen zustande kommt, dieses auch rechtzeitig in Kraft treten kann. Wir müssen nun auf alle Eventualitäten vorbereitet sein – auch darauf, dass wir am 1. Januar 2021 kein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich haben. Deshalb legen wir heute diese Maßnahmen heute vor, so Präsidentin von der Leyen.

Demnach sollten sich alle Interessenträger in sämtlichen Sektoren auf alle möglichen Szenarien für den 1. Januar 2021 vorbereiten. Auch wenn ein No-Deal in vielen Bereichen zu Beeinträchtigungen führen dürfte, wären einige Sektoren doch unverhältnismäßig stark betroffen, da sie nicht auf geeignete Alternativlösungen ausweichen können und die Akteure in einigen Sektoren selbst keine Abhilfemaßnahmen ergreifen können, warnt die Kommission.

Zur Abfederung einiger erheblicher Beeinträchtigungen, zu denen es am 1. Januar ohne Abkommen mit dem Vereinigten Königreich käme, wurden gestern folgende vier Notfallmaßnahmen vorgelegt:

1. Grundlegende Anbindungen im Luftverkehr: einen Vorschlag für eine Verordnung, mit der bestimmte Luftverkehrsdienste zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährleistet werden sollen, sofern das Vereinigte Königreich dasselbe garantiert;

2. Flugsicherheit: einen Vorschlag für eine Verordnung, mit der sichergestellt werden soll, dass verschiedene Produktsicherheitsbescheinigungen in EU-Luftfahrzeugen nahtlos weiter verwendet werden können, damit diese Luftfahrzeuge nicht am Boden bleiben müssen;

3. Grundlegende Anbindungen im Straßenverkehr: einen Vorschlag für eine Verordnung zur Gewährleistung grundlegender Verbindungen sowohl im Güter‑ als auch im Personenkraftverkehr für einen Zeitraum von sechs Monaten, sofern das Vereinigte Königreich den EU-Kraftverkehrsunternehmern dasselbe garantiert;

4. Fischerei: einen Vorschlag für eine Verordnung für den weiteren gegenseitigen Zugang von Schiffen der EU und des Vereinigten Königreichs zu Fanggebieten in den Gewässern der jeweils anderen Partei nach dem 31. Dezember 2020. Der Rechtsrahmen soll bis zum 31. Dezember 2021 oder – sofern vorher ein Fischereiabkommen mit dem Vereinigten Königreich geschlossen wird – bis zum Abschluss eines solchen Abkommens gelten. Um die Nachhaltigkeit der Fischerei zu gewährleisten und da die Fischerei für die wirtschaftliche Existenz vieler Gemeinschaften von großer Bedeutung ist, müssen die Genehmigungsverfahren für Fischereifahrzeuge vereinfacht werden.

Die Kommission sichert zu, eng mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zusammenzuarbeiten, damit alle vier Verordnungsvorschläge am 1. Januar 2021 in Kraft treten können.

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