Bundesregierung beschließt Teil-Lockdown

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Um den Coronavirus einzudämmen, haben Bund und Länder verschärfte Corona-Maßnahmen und einen Teil-Lockdown beschlossen.

Am Mittwoch ( 28. Oktober ) einigten sich während einer Videokonferenz Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten auf die Einführung von verschärften Corona-Maßnahmen. Die neuen Regeln gelten ab dem 2. November und umfassen unter anderem Folgendes:

Öffentlichkeit: Wichtigste Maßnahme ist nach wie vor Abstandhalten und Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes ( maximal mit 10 Personen) gestattet.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet: Es ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Gestattet ist lediglich die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.

Hotels: Übernachtungsangebote im Inland werden nur im Fall von notwendigen und ausdrücklich nicht touristischen Zwecken gestattet sein.

Die verschärften Maßnahmen gelten zunächst bis Ende November.

Die Entscheidung für einen selektiven Shutdown ist klug und schützt nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern auch die Wirtschaft. Diese Entscheidung ist zwar längst überfällig und hätte bereits vor zwei Wochen getroffen werden sollen, aber sie ist hoffentlich nun ausreichend um die zweite Infektionswelle genauso erfolgreich zu stoppen wie die erste, kommentierte den Beschluss Marcel Fratzscher, Präsident des DIW Berlin.

Der Experte wies jedoch gleichzeitig darauf hin, dass im Herbst möglicherweise ein Abschwung der Wirtschaft zu erwarten ist.

Trotzdem ist zu befürchten, dass die deutsche Wirtschaft durch eine starke zweite Infektionswelle wieder in den Abschwung getrieben wird. Ob das verhindert werden kann, hängt von der Konsequenz ab, mit der die Maßnahmen umgesetzt und von den Menschen akzeptiert werden, so Fratzscher.

Ebenfalls Clemens Fuest vom ifo Institut sprach in seinem Vortrag zu den wirtschaftlichen Implikationen der Corona-Pandemie während des ifo Branchen-Dialog 2020 über den Sinn von härteren Corona-Maßnahmen. Er wies darauf hin, dass „dort, wo harte und schnelle gesundheitliche Maßnahmen ergriffen werden, dort auch letztlich der wirtschaftliche Schaden geringer ist”.

Fuest warnte lediglich vor mögliche Grenzkontrollen, deren Rückkehr schwerwiegende Folgen für die deutsche Wirtschaft hätte, da es  zu einer erneuten Unterbrechung der Wertschöpfungsketten kommen würde.  Er zeigte sich  jedoch zuversichtlich, dass dies zu verhindern sei.

Besorgt zeigten sich hingegen die Handelsunternehmen, die den  Teil-Lockdown als einem faktischen Lockdown bezeichnen. Denn obwohl die Geschäfte geöffnet bleiben dürfen,  werden es voraussichtlich nur wenige Kunden den Weg in die Stadtzentren finden.

Wenn die Geschäfte als einzige geöffnet sind, alle anderen Branchen rundherum schließen müssen und die Menschen zuhause bleiben, dann sind die Händler in einer sehr schwierigen Lage. Die Handelsunternehmen können nur bei entsprechenden Kundenfrequenzen wirtschaftlich arbeiten, kommentierte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Foto: Pixabay

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