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Dänemark führt Mindestlohn für ausländische LKW-Fahrer ein. So will die Regierung sogenannte Briefkastenfirmen bekämpfen

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Diese Woche hat sich die dänische Regierung auf neue Regelungen geeinigt, die einen Mindestlohn für ausländische LKW-Fahrer einführen.

Die Regierung und eine große Mehrheit im Folketing (dänisches Parlament) haben sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass alle Fahrer, die in Dänemark Güter- oder Personenverkehr durchführen, einen Lohn erhalten müssen, der dem Lohn der nationalen Straßentransportbranche entspricht. Dieses gilt auch für ausländische Fahrer, die Kabotage auf dem dänischem Hoheitsgebiet durchführen, informiert das dänische Arbeitsministerium.

Darüber hinaus müssen sich ausländische Transportunternehmen nach Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in einem Sonderregister registrieren lassen. Dank dessen können die dänischen Behörden die Fahrer in Bezug auf die Vergütung wirksamer kontrollieren. Derzeit liegen jedoch keine Informationen zum Zeitpunkt der Umsetzung der neuen Vorschriften vor. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Ausländische  Frachtführer, die die Kabotage nicht registrieren, müssen mit einer Strafe in Höhe von 10 Tsd. dänischen Kronen rechnen. Sollte  sich jedoch bei der Überprüfung herausstellen, dass der Fahrer kein angemessenes Gehalt für die in Dänemark durchgeführte Kabotage erhält,kann die Strafe viel höher ausfallen, d.h. mindestens 35.000 dänische Kronen.

Die Sanktionen für dänische Frachtführer bleiben unverändert – teilte das Ministerium mit.

Die an diesem Mittwoch getroffene Vereinbarung basiert auf Empfehlungen, die der dänische Arbeitgeberverband (DA) und die wichtigste Gewerkschaftsorganisation (FH) gemeinsam vorgeschlagen haben. Es soll das sogenannte  Sozialdumping in der Transportbranche verhindern. Es geht darum, Briefkastenfirmen zu bekämpfen, die ihren Hauptsitz in osteuropäischen Ländern einrichten, um nur die Kosten für eine tatsächlich in Dänemark geführt Geschäftstätigkeit zu senken.

Die Auswirkungen der Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften sollen nach zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten  evaluiert werden.

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