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Das bedeutet das Brexit-Handelsabkommen für die Transport-und Logistikbranche [ UPDATE 28.12 13:50 UHR ]

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Nach intensiven Verhandlungen hat die Europäische Kommission am 24. Dezember eine Einigung mit dem Vereinigten Königreich erzielt.Doch selbst mit dem neuen Handels- und Kooperationsabkommen wird es am 1. Januar 2021 zu großen Veränderungen kommen.

Das Handels- und Kooperationsabkommen deckt eine Reihe von Bereichen ab, die im Interesse der EU liegen. Es geht weit über die traditionellen Freihandelsabkommen hinaus und bildet eine solide Grundlage für die künftige Zusammenarbeit, doch es spiegelt auch die Tatsache wider, dass das Vereinigte Königreich das Unionssystem gemeinsamer Regeln, Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen verlässt und somit nicht mehr in den Genuss der Vorteile der EU-Mitgliedschaft oder des Binnenmarkts kommen kann.

Deshalb wird es selbst mit dem neuen Abkommen am 1. Januar 2021 zu großen Veränderungen kommen. An diesem Tag wird das Vereinigte Königreich aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion sowie aus allen Politikbereichen der EU und aus internationalen Übereinkünften der EU ausscheiden. Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wird enden.

Die EU und das Vereinigte Königreich werden zwei getrennte Märkte bilden: zwei verschiedene Regulierungs- und Rechtsräume. Damit entstehen Hindernisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie für die grenzüberschreitende Mobilität und den grenzüberschreitenden Austausch, die es heute – in beide Richtungen – nicht gibt.

Fahrgastrechte, Arbeitnehmerrechte und die Verkehrssicherheit sind nicht gefährdet

Der vollständige Text des Handelsabkommens zwischen der EU und Großbritannien ist seit heute online verfügbar (bisher nur auf Englisch) und umfasst über 1200 Seiten.  In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine dauerhafte und nachhaltige Vernetzung in den Bereichen Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr vor, wenn auch der Marktzugang hinter dem des Binnenmarkts zurückbleibt. Es enthält Bestimmungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass im Wettbewerb zwischen Betreibern aus der Union und dem Vereinigten Königreich gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten, sodass die Fahrgastrechte, Arbeitnehmerrechte und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden.

Die Road Haulage Association hat eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für die Transportbranche erstellt.Unter anderem kann dem Dokument entnommen werden, dass Frachtführer aus Großbritannien eine Kabotagebeförderung in der EU durchführen werden können, während Transportunternehmen aus der  EU zwei solche Beförderungen auf dem Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreichs durchführen werden können.

Wichtig ist, dass das Handels- und Kooperationsabkommen sowohl den in der EU ansässigen Unternehmen ermöglichen wird unter bestimmten Bedingungen ihre Geschäftstätigkeit in Großbritannien fortzusetzen. Ebenso können britische Spediteure ihre Geschäftsaktivitäten in der EU bedingt fortführen.

Das Abkommen sieht auch Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen. Das heißt, dass auf Waren im bilateralen Handel keine Zölle bei der Einfuhr erhoben werden. Die Formalitäten für die Ein- und Ausfuhr sollen maximal vereinfacht werden. Auch sollen keine Mengenbeschränkunegen im Import bestehen. Trotzdem muss sich die Transportbranch auf deutlich mehr Bürokratie gefasst machen.

Künftig werden auch die Vorschriften für den kombinierten Verkehr nicht mehr gelten und Transportunternehmen aus der EU diese Art von Dienstleistungen in Großbritannien nicht mehr  erbringen können.

Foto: Pixabay/Tumisu

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