TransInfo

Das sind die wichtigsten Rechtsänderungen 2021 [TEIL 2]

Lesezeit 5 Min.

2021 werden zahlreiche Rechtsänderungen in Kraft treten. Der DSLV hat hierzu eine Übersicht über die für die Speditions- und Logistikbranche maßgeblichen Änderungen erstellt.

Binnenschifffahrt

Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Die geltende Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen wird
über den 31. Dezember 2020 hinaus bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Deren Ziel ist es, die Binnenschifffahrt technologieoffen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten. Die Verlängerung soll am 31. Dezember 2020 im Verkehrsblatt veröffentlicht werden und am 01. Januar 2021 in Kraft treten. Grund für die Verlängerung ist, dass das Notifizierungsverfahren einer neuen Richtlinie mit erweiterten Fördermaßnahmen, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten sollte, immer noch nicht abgeschlossen ist. Sobald die neue Förderrichtlinie von der EU-Kommission notifiziert ist, soll diese umgehend in Kraft gesetzt werden und die verlängerte Förderrichtlinie zeitgleich ablösen.

Beförderung gefährlicher Güter

Straßen-/Schienen-/Binnenschiffsverkehr

Die im zweijährigen Turnus geänderten internationalen Übereinkommen über die sichere Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), mit Eisenbahnen (RID) und Binnenschiffen (ADN) treten am 1. Januar 2021 – mit einer allgemeinen Übergangsfrist bis 30. Juni 2021 – in
Kraft. National umgesetzt werden diese Änderungen mit der Dreizehnten Änderungsverordnung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB).

Luftverkehr

Die 62. Ausgabe der IATA-Dangerous Goods Regulations tritt mit Ausnahme vom competencybased training and assessment (CBTA) ohne Übergangsfrist am 1. Januar 2021 in Kraft. Für die Umsetzung des CBTA gilt jedoch eine zweijährige Übergangsfrist, sodass die geltenden Schulungsanforderungen bis zum 31. Dezember 2022 weiter angewendet werden können.

Seeverkehr

Der International Maritime Dangerous Goods Code in der Fassung des Amendment 40-20 für
die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen kann ab dem 1. Januar 2021 auf freiwilliger
Basis angewendet werden und tritt am 1. Juni 2022 rechtsverbindlich in Kraft. Die nun vorgesehene freiwillige siebzehnmonatige Anwendungsmöglichkeit, anstatt der üblichen zwölf Monate,
ist in Verzögerungen in den internationalen Beratungen aufgrund der Corona-Krise begründet.
Die deutsche Übersetzung des IMDG-Codes wird in Kürze im Verkehrsblatt (voraussichtlich Heft
23) erfolgen. Die nationale Umsetzung wird durch eine Änderung der Gefahrgutverordnung See
(GGVSee) erfolgen

Umweltrecht

AwSV

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) soll nach derzeitigem Zeitplan im Herbst 2021 in Kraft treten. In dieser werden insbesondere die Anforderungen an die Rückhaltung von Löschwasser konkretisiert,
die zukünftig nur noch den Neuregelungen der AwSV unterliegen werden. Dabei schreibt die
AwSV anders als die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie eine Rückhaltung von Löschwasser nicht
nur für Lageranlagen, sondern für alle Arten von Anlagen (auch reine Umschlaganlagen), in denen sich mehr als 5 Tonnen brennbare wassergefährdende Stoffe befinden, vor. Für Bestandsanlagen ergibt sich hieraus, dass eine Nachrüstung nur auf Anordnung der zuständigen Behörde
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen kann. Eine Bringschuld des
Betreibers für eine Nachrüstung besteht nicht.

Technische Regeln für Gefahrstoffe

TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern:
Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Fragen der Gefahrstoffverordnung, hatte die Änderungen der
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern” bereits im November 2020 beschlossen. Die Neufassung der TRGS 510 wird nach Prüfung durch das BMAS und
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Anfang des Jahres 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBI.) veröffentlicht.

Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)

Das bereits 2019 verabschiedete BEHG schafft die Grundlage für den Handel mit Zertifikaten für
Emissionen aus Brennstoffen, in den Sektoren Wärme und Energie. Die Preise für ein Emissionszertifikat steigen nun durch das Änderungsgesetz für das Jahr 2021 von 10 auf 25 Euro und für
die Folgejahre schrittweise bis auf 55 Euro im Jahr 2025 an. Betroffen sind u.a. Mineralölkonzerne, weshalb von einem Anstieg der Treibstoffpreise ab dem 1. Januar 2021 auszugehen ist.
Sollten die erhöhten Zertifikatspreise direkt an die Kunden weitergegeben werden, führt dies zu
Mehrkosten von sechs Cent pro Liter Benzin und sieben Cent pro Liter Diesel, im Jahr 2021. Die
Preise steigen dann jährlich, auf bis zu zwölf Cent pro Liter Benzin und vierzehn Cent pro Liter
Diesel im Jahr 2025. Die Preisberechnung für LNG/CNG wird aktuell noch im Umweltministerium erarbeitet. Es ist allerdings von einer Erhöhung um circa acht Cent pro Kilogramm
LNG/CNG im Jahr 2021 auszugehen.

Foto: Pixabay

Tags