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Elektronischer Frachtbrief:Wann wird Deutschland das Protokoll unterzeichnen?

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Der elektronische Frachtbrief soll nicht nur Dokumente aus Papier ersetzen, aber auch die Transportkette beschleunigen. Da die Abwicklung der Prozesse digital abläuft, werden zudem die Kosten erheblich reduziert – pro Frachtbrief können Transportunternehmen geschätzt 4,50 Euro einsparen. 17 Länder ( unter anderem Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Spanien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien) haben bisher das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Strassengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief unterzeichnet. Deutschland hinkt hinterher.

Im Juli haben wir beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nachgefragt, wann die rechtlichen Voraussetzungen für den e-Frachtbrief auch in Deutschland geschaffen werden und wann mit der Einführung zu rechnen ist.

Folgende Antwort haben wir damals erhalten:

„Das sogenannte e-CMR-Protokoll ergänzt das Abkommen über die internationale Güterbeförderung auf der Straße (CMR). Es legt fest, dass bei Beförderungen, für die das CMR gilt, der Frachtbrief auch als elektronisches Dokument ausgestellt werden kann; auch andere relevante Erklärungen können elektronisch abgegeben werden. Für die praktische Durchführung stellt das e-CMR nur einige allgemeine Standards auf, z. B. für eine ausreichende Sicherung der Echtheit des Frachtbriefs. Die technischen Einzelheiten überlässt es den beteiligten Unternehmen.

Nachdem das e-CMR-Protokoll 2008 fertig gestellt worden war, gab es zunächst sowohl unter den CMR-Mitgliedstaaten als auch in den betroffenen Wirtschaftskreisen nur ein geringes Interesse am elektronischen Frachtbrief. Inzwischen ist das Protokoll aber von einer Reihe von Staaten ratifiziert worden und für die Transport- und Logistikbranche ist die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse heute ein wichtiges Thema. Daher hat das BMJV die betroffenen Ministerien und Wirtschaftsverbände erneut um eine Stellungnahme gebeten, ob Deutschland dem e-CMR beitreten sollte.

Hinzuweisen ist darauf, dass das e-CMR-Protokoll nur die zivilrechtliche Seite eines Transports (den Frachtvertrag) betrifft. Zum Nachweis dafür, dass ein Unternehmen verwaltungsrechtliche Vorschriften einhält (z. B. Lenkzeiten des Fahrers, Verkehrssicherheit des Fahrzeugs), können auch nach einem Beitritt zum e-CMR Papierdokumente erforderlich sein. Auf Ebene der EU wird derzeit über den Vorschlag einer Verordnung verhandelt, der für einige Anforderungen ebenfalls elektronische Dokumente erlaubt (Vorschlag für eine Verordnung über elektronische Frachtbeförderungsinformationen, Kommissionsdokument COM(2018) 279).“

Foto:Trans.INFO

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