Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den Emissionshandel für Straßenverkehr und Gebäudewirtschaft ab 2026 einzuführen. Dies soll jedoch gemäß dem durch das Europäische Parlament ausgearbeiteten Kompromiss bereits zum 1. Januar 2025 geschehen. In der Abstimmung diesbezüglich, die für den 17. Mai geplant ist, wird eine Mehrheit erwartet.
Höchstwahrscheinlich wird der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments auch dafür stimmen, den Preis auf 50 Euro je Tonne CO₂ zu begrenzen und den Kraftstoffherstellern zu verbieten, alle Mehrkosten auf die Endverbraucher abzuwälzen.
Der Krieg in der Ukraine hat uns gezeigt, dass wir unsere Abhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen reduzieren müssen. Dazu müssen wir das „Fit for 55“-Paket (d. h. EU-Rechtsakte zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 55 Prozent gegenüber 1990 – Anmerkung der Redaktion) weiter umsetzenund das neue Emissionshandelssystem (ETS 2) für Straßenverkehr und Gebäudewirtschaft freigeben“, sagte der für das Gesetzesvorhaben zuständige EP-Berichterstatter Peter Liese (CDU).
Das neue ETS 2 für den Straßenverkehr soll zum 1. Januar 2025 einsatzbereit sein, jedoch nur in Bezug auf gewerbliche Kraftstoffverbraucher, wie z. B. Transportunternehmen. Privatleute bleiben in den meisten Ländern bis 2029 davon ausgenommen. Diejenigen Länder, die bereits über ein nationales Emissionshandelssystem für Privatleute verfügen (z. B. Deutschland, Schweden, Finnland, Österreich, Irland und Dänemark), dürfen dieses beibehalten.
Was ist das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) ?
Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) ist seit 2005 das zentrale Klimaschutzinstrument der EU. Er legt eine Obergrenze (Cap) fest, wie viele Treibhausgas-Emissionen von den emissionshandelspflichtigen Anlagen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Im Laufe der Zeit wird dieses Limit gesenkt, was dazu führt, dass die gesamten Emissionen reduziert werden. Seitdem das ETS eingeführt wurde, sanken die Emissionen in den wichtigsten Sektoren Energie und Industrie um 42,8 Prozent. Im Rahmen des ETS geben die Mitgliedstaaten eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die Anlagen aus – teilweise kostenlos, teilweise über Versteigerungen. Die Emissionsberechtigungen können auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade).
Im Juli letzten Jahres schlug die Europäische Kommission vor, den Emissionshandel mithilfe eines neuen Systems auf andere Sektoren auszuweiten, um die positiven Erfahrungen des derzeitigen Systems zu nutzen und eine Umstellung auf einen saubereren Straßenverkehr als Ergebnis der CO2-Bepreisung zu fördern.
Gemäß dem Vorschlag der Europäischen Kommission werden Schiffsemissionen in das aktuelle EU-ETS einbezogen. Die Emissionen aus Kraftstoffen, die im Straßenverkehr und in der Gebäudewirtschaft verwendet werden, sollen wiederum von einem neuen, separaten Emissionshandelssystem – dem oben genannten ETS 2 – erfasst werden.
In einer offiziellen Pressemitteilung erklärt die Europäische Kommission, dass das neue Emissionshandelssystem ähnlichen Prinzipien wie das alte folgen wird, um Emissionen auf die möglichst rationale und kostengünstigste Weise zu reduzieren und die Amortisationszeit für Energiesparinvestitionen im Transportsektor zu verkürzen.