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Quelle: EPPGroup/Twitter

[UPDATE 24.06.] Das EU-Parlament hat entschieden: Emissionshandelssystem wird auf Verkehr ausgeweitet

Das EU-Parlament stimmte über drei Hauptentwürfe des Fit for 55-Pakets ab. Dies bedeutet, dass der Handel mit CO2-Zertifikaten auf den Bereich Verkehr übertragen werden soll.

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[UPDATE 24.06.] Das Verkehrs-und Bauwesen sollen ab 2025 in das ETS 2 einbezogen werden. Zunächst wird nur der gewerbliche Güterverkehr betroffen sein, ab 2029 dann auch der Individualverkehr. Alle Einnahmen aus den Gebühren und dem Emissionshandel sollen zweckgebunden für Klimaschutzausgaben in der EU und den Mitgliedstaaten verwendet werden.

 

Was umfasst das Programm „Fit für 55″?

Das Programm „Fit for 55“ umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften und bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Anfang Juni lehnten die Abgeordneten den Gesetzentwurf ab. Die Organisation European Road Haulers Association begrüßte die Entscheidung der Abgeordneten. Um das System einzuführen, müsse zunächst die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ausgebaut werden, erklärte damals der Verband.

Kritik seitens der Transportbranche

Die jüngst vorgeschlagenen Rechtsvorschriften wurden von vielen europäischen Transportverbänden kritisch aufgenommen. Der BGL argumentierte, dass aufgrund dessen, dass an Tankstellen nicht unterschieden werden kann, ob ein Fahrzeug für private oder gewerbliche Zwecke tankt,die Verantwortung für den Handel und die Überwachung der CO2-Quoten vom Mineralölunternehmen wegverlagert wird. Damit würde die Verantwortung für die Abwicklung der CO2-Notierungen bei den Transportunternehmen liegen.

Wenn man den Individualverkehr vom ETS ausschließt, wird es im Wesentlichen mehr Zeit in Anspruch nehmen, den grünen Übergang zu realisieren. Mit weniger Einnahmen im ETS-System gibt es auch weniger finanzielle Mittel, welche in grüne Lösungen reinvestiert werden können. Mit dem Vorschlag des Parlaments werden die Transportunternehmen grundsätzlich aufgefordert, alle Kosten zu tragen. Deshalb fordern wir, dass die Einnahmen aus dem neuen ETS-System zweckgebunden werden. Der grüne Übergang muss sich an der tatsächlichen Marktverfügbarkeit alternativer Antriebe und Kraftstoffe sowie der dafür notwendigen Infrastruktur orientieren. Anreizsysteme leben von ihrer Akzeptanz und dürfen zu keinem Bestrafungssystem infolge der Nichtverfügbarkeit alternativer Technologien führen. Nur so kann der grüne Übergang erfolgreich umgesetzt werden, betonte Prof. Dr. Dirk Engelhardt, BGL-Vorstandsvorsitzender.

Auch Erik Østergaard, Präsident der NLA kritisierte den Ansatz.

Die vielen kleinen und mittleren Transportunternehmen haben weder die Zeit noch die Ressourcen, um ein komplexes Quotensystem zu managen. Wir ermutigen die EU-Mitgliedstaaten daher nachdrücklich, den Vorschlag wieder auf den richtigen Kurs zu bringen und sicherzustellen, dass alle Akteure des Straßenverkehrs – gewerbliche und private – im neuen EHS berücksichtigt werden, sagte Østergaard.

Und Florence Berthelot, der Generaldelegierte der FNTR warnte vor den finanziellen Folgen.

Die Einbeziehung des Straßenverkehrs in das EU-EHS sollte durch die Kraftstofflieferanten erfolgen, die für CO2-Zertifikate bezahlen und diese Kosten dann an die Straßenverkehrsnutzer weitergeben. Unser Sektor wird nicht in der Lage sein, eine zusätzliche Last zu tragen, insbesondere in schwierigen wirtschaftlichen Situationen mit Inflation und steigenden Dieselpreisen, so Berthelot.

 

Zusammenarbeit:Natalia Jakubowska

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