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Erstes Urteil im LKW-Kartell in Italien. Hoher Schadenersatz für betroffenen Frachtführer

In Italien erging das erste Urteil im LKW-Kartell. Ein Gericht in Neapel sprach einem Frachtführer einen sehr hohen Schadenersatz zu. Das Urteil ist ein Meilenstein für die private Kartelldurchsetzung dortzulande.

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Ein Gericht in Neapel gewährte einem vom LKW-Kartell betroffenen Frachtführer Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Fahrzeugpreises zu. Das Urteil wurde im vergangenen Monat verkündet – zwei Jahre nachdem der Unternehmer Klage erhoben hatte und ist für den Frachtführer sehr vorteilhaft, denn nach Berechnungen der EU-Kommission waren die Preise um 1-10 Prozent überhöht.

Das Gericht betonte, dass der Beschluss der Europäischen Kommission von 2016 das wettbewerbswidrige Verhalten der LKW-Hersteller bekräftigt. Damit wies der Richter die Argumente des Angeklagten zurück, der den Beschluss der Kommission angefochten hatte, aufgrund dessen dass dieser in einem Vergleichsverfahren festgelegt wurde. Der Richter bestätigte in einem Zivilurteil die Verbindlichkeit des Beschlusses von 2016 , da die Verteidigungsrechte der Hersteller, die sich freiwillig für ein Vergleichsverfahren entschieden hatten, um eine Strafminderung zu erzielen,  nicht verletzt oder eingeschränkt waren. Das ist ein wichtiger Präzedenzfall.

Obwohl der Käufer als indirekter Geschädigter eingestuft wurde, ist dieses Urteil entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Fall Tibor Trans, in dem die Käufer als direkte Kartellopfer definiert wurden, ein wichtiger Meilenstein für die italienische Privatrechtsdurchsetzung, betont das italienische Gericht.

Bisher wurden die meisten Urteile zu dem LKW-Kartell in Spanien gefällt. Das erste Urteil wurde Ende 2018 vom Handelsgericht Murcia Nr. 1 erlassen, wonach Volvo Group Spain der Klägerin 128.757 Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen für den Kauf von fünf LKW im Oktober 2012 zahlen musste. Der Anwalt konnte damals nachweisen, dass der Preis der im Jahr 2012 gekauften LKW, der sich auf 26.000 Euro pro Fahrzeug belief,  aufgrund der Preisabsprache um bis zu 20,7 Prozent überhöht war.

Spätere spanische Urteile verpflichteten die Hersteller zu Entschädigungen in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises.. Nicht ohne Bedeutung ist das Urteil des Wirtschaftsgerichts Nr. 1 in San Sebastián vom März 2020. Danach sollte Renault Trucks SAS einem Frachtführer eine Entschädigung in Höhe von 221.000 Euro für den Erwerb von vier LKW zahlen. Das sind 72.5oo Euro pro Fahrzeug.  Die Richter gingen damit davon aus,  dass der Hersteller bis zu 24 Prozent zu viel für das Fahrzeug bezahlt hatte.

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass alle großen europäischen Nutzfahrzeug-Hersteller über 14 Jahre hinweg verbotene Absprachen getroffen hatten, unter anderem über ihre Listenpreise und die verspätete Einführung von Technologien zur Senkung von Emissionen.  Spediteure und Transportunternehmer waren damit gezwungen erhebliche Preisaufschläge zu akzeptieren. Die Europäische Kommission hat gegen die Mitglieder des Kartells Geldbußen von insgesamt fast vier Milliarden Euro verhängt.

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